Mütterrente auch für Väter

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Auch geschiedene Ehegatten profitieren von der Mütterrente, weil der Zuwachs von einem Entgeltpunkt zu einem korrespondierenden Zuwachs von einem halben Punkt auf der Vaterseite korrespondiert. Die Frage ist nun, ob eine bereits rechtskräftige Entscheidung im Versorgungsausgleich abgeändert werden kann. Grundsätzlich ja, aber ... ... ist der Antrag nach § 226 Abs. 2 FamFG frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist. Auf Deutsch: Die Abänderung kann erst beantragt werden sechs Monate, bevor der Ehegatte, der die Rente bezieht, in Rente kommt. Wenn die Rente schon erreicht ist, kann abgeändert werden, aber... ... ist eine Abänderung der Entscheidung gemäß § 225 Abs. 4 FamFG im Versorgungsausgleich nur möglich, wenn die Wertänderung mindestens 5 Prozent des bisherigen Ausgleichswerts des Anrechts beträgt und darüber hinaus die Veränderung des Ausgleichswerts 120 Prozent der monatlichen Bezuggröße nach § 18 SGB IV übersteigt.

Ein halber Entgeltpunkt übersteigt den Grenzwert von 120 Prozent nicht! Fazit: Wenn nur 1 Kind vor dem 1.1.1992 geboren ist, sind die Voraussetzungen für eine Abänderung generell nicht gegeben, weil ein halber Entgeltpunkt für Kindererziehungszeiten nicht den Grenzwert von 120 Prozent gemäß § 225 Abs. 3 FamFG übersteigt. Wenn dagegen zwei oder mehr Kinder vor dem 1.1.1992 in der Ehe geboren wurden, ist eine Abänderung auch eines rechtskräftigen Versorgungsausgleichs möglich, wenn die Erhöhung mindestens fünf Prozent des damaligen Ausgleichswerts beträgt.

Hallo, die sogenannte Mütterrente ist seit dem 1.Juli 2014 in Kraft und ich frage mich, ob ich als leiblicher Vater von 3 erwachsenen Kindern, die alle vor dem Jahr 1992 geboren wurden auch profitiere, ab der Altersrente, deren Beginn aber noch Zeit hat?

Verbanne das Wort Mütterrente aus deinem Kopf es könnte falscher nicht sein.

Die Frage, die sich stellt ist, wer hat die Kinder erzogen?

Wenn der Mann die Kindererziehungszeiten zugeordnet bekommen hat, bekommt er auch den Zuschlag der Erhöhung. Sofern die KEZ bei der Mutter angerechnet wurden geht Mann leer aus. Als geschiedener Ehemann kann eine Neuberechnung des Vetsorungsausgleiches beantragt werden. Für diesen Antrag ist aber das Familiengericht zuständig und nicht dir RV. Allerdings wird dann der komplette VAG neu berechnet. Wenn sich auch zugunsten des Mannes Änderungen ergeben haben, kann es sein, dass der VAG Abschlag noch erhöht wird! Also immer vorher erst beraten lassen bei einem Experten.

Hallo,

die Eltern der Kinder haben in der Zeit zwischen 1984 und 1991 eine übereinstimmende Erklärung gegenüber der Rentenversicherung abgegeben, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Diese Zuordnung auf dem Rentenkonto bleibt auf jeden Fall bestehen.

Ggf. kann es aber sinnvoll sein, eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs zu beantragen. Einzelheiten:

http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/muetterrente-vaeter-sollen-versorgungsausgleich-ueberpruefen

Gruß

RHW

Ja das gibt es aber..ob das für dich auch zutreffend ist..das kann dir nur die Rentenversicherung beantworten.

Da gibt es verschiedene Kriterien, die du als Vater erfüllt haben mußt!