Scheidung/Versorgungsausgleich

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Hallo! Anzugeben sind alle bisherigen Einkünfte. Allerdings werden zur Berechnung nur die sozialversicherungspflichtigen Einkünfte herangezogen. Bei einem 400-Euro-Job zahlt zumindest der Arbeitgeber eine Sozialversicherungspauschale. Diese dadurch erworbenen Anrechte sind allerdings so winzig, dass sie kaum ins Gewicht fallen dürften! Generell ist zum Versorgungsausgleich zu sagen, dass geprüft wird, wieviele Rentenanteile jeder der Ehepartner während der Ehe erworben hat. Derjenige mit den höheren Anteilen hat dann bei Erreichen des Rentenalters einen Ausgleich an seinen (ehemaligen) Ehepartner zu zahlen. Dieser Betrag wird dann automatisch von dessen Rente abgezogen.

Das wird ja schon rückwirkend auf Schulzeiten etwas angerechnet, bei 400 Euro kannst Du Dir aussuchen, ob Du einzahlen willst. Alles angeben, Du wirst eh zur RV gehen müssen, die können Dir auch Auskunft geben, was Sache ist. Auch ob Du Anrechte hast. Wenn Du jetzt eine Terminsetzung hast wegen dem Zettel und Du es vorher nicht herausfindest, schreib das als Anmerkung mit auf.

Anrechte hast Du, wenn Du jemals was in die Rentenkasse eingezahlt hast.

Ob das bei einem 400 EUR-Job der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber das kann man bei der Rentenversicherung erfragen.

Anrechte erwirbt man durch Einzahlungen - nur eine Nummer ist kein Anrecht.

Die Arbeitgeber würde ich alle angeben...

anrechenbare zeiten und damit rechte erwirbt man auch durch schulzeit und studium