Zeugen-Fragebogen bei Ordnungswidrigkeit?

5 Antworten

Nein, hat sich mit Deiner Zahlung erledigt.

Das ist ja nur für den Fall, dass Du der Meinung wärst, dass die Messung nicht korrekt war oder ähnliches. Dann wird ja ggf. ein Verfahren eingeleitet, in welchem das dann geklärt wird.

Nein, musst du nicht...
Wenn du die Fall Nummer mit in den Betreff der Überweisung geschrieben hast, hat sich das ganze mit der Zahlung erledigt...
Weitere Maßnahmen sind nicht nötig.

Deine Mutter müsste dich als Fahrer nicht mal angeben, wenn du NICHT bezahlt hättest. Sie kann einfach angeben, sie erkennt den Fahrer nicht.

Smartass67  18.10.2017, 17:57

...und bekommt dan auferlegt, ab sofort penibel Fahrtenbuch zu führen. Nicht lustig. Bei nur 35 Euro eine saudumme Idee.

Nein, mußt du nicht. Wenn die Strafe bezahlt ist, ist alles erledigt. Das Gleiche hatte ich neulich auch

Einfach Geld zahlen. Das wars. Wo ist das Problem? Wichtig wäre es nur wenn es um einen Straftatbestand oder Punkte geht.