Ist eine mündliche zusage für eine Ausbildung verbindlich?

4 Antworten

Natürlich sollst du dich weiter bewerben! Du darfst dich auf solche unbeweisbaren mündlichen Absichtserklärungen alleine schon deshalb nicht abhängen lassen, weil die vollkommen unverbindlich sind. Er hat die finale Entscheidung ja von einer weiteren person abhängig gemacht und lediglich über deren Wohlwollen spekuliert...

Naja, eine Zusage ist das ja nicht, wenn er noch mit seinem Vorgesetzten reden muss.

Wenn du seit dem Probearbeiten nichts mehr gehört hast, kannst du durchaus nochmal anrufen. Es geht immerhin in weniger als 4 Wochen los... Außerdem... wenn du dich nicht mehr meldest, könnten sie davon ausgehen, dass du kein Interesse mehr an der Stelle hast.

Wenn du heute niemanden erreichst, würd ich mich auf jeden Fall weiter bewerben.

Mündliche Zusagen bedeuten rein garnichts.

Schreib ihn mal schriftlich an und frage ob er schon genaueres weiß. Aber das 1-3. Monat sind sowieso Probezeit da können sie dich auch jederzeit wieder ohne Probleme kündigen. Ich würde an deiner Stelle trotzdem weiterhin Bewerbungen verfassen.

Mündliche Zusage zählt ebenso wie die schriftliche Zusage,  dumm ist nur, dass man eine mündliche Zusage, wenn derjenige dem sie gemacht wird keine Zeugen hat, problemlos abgestritten werden kann. Du kannst dich trotzdem noch woanders bewerben. Frage aber am besten noch mal nach, :"Was nun mit der Ausbildung ist?"