Ausbildung gefährdet wegen eines SCHUFA eintrages?

4 Antworten

SCHUFA-Eintrag

Wo hat der Filialleiter denn die SCHUFA-Auskunft her?

Eine SCHUFA-Auskunft darf von ihm nicht eingeholt werden; das wäre ein schwerer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz!!! Eine SCHUFA-Auskunft könntest Du nur selbst einholen.

Nach der Rechtsprechung des BAG (Bundesarbeitsgericht) ist die Frage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich nicht zulässig.

Es sind aber weniger Ausnahmefälle denkbar, insbesondere wenn diese Information unumgänglich für die ausgeschriebene berufliche Tätigkeit beim Arbeitgeber ist. Dies beschränkt sich auf ganz wenige Ausnahmefälle, insbesondere wenn ein Arbeitnehmer in leitender Position und in besonderer Vertrauensposition tätig werden soll und gegebenenfalls sogar die Gefahr von Bestechungen / Erpressungen besteht. Anhand dieser Beispiele ist schon zu sehen, dass sich also das Fragerecht des Arbeitgebers diesbezüglich auf absolute Ausnahmefälle beschränkt.

Eine Ausbildung im Einzelhandel/Elektrofachhandel rechtfertigt solch eine Auskunft nicht.

Geh' einfach heute zum Vorstellungsgespräch, und wenn sie Dir dort ein Probearbeiten anbieten, solltest Du das ruhig machen. Du brauchst das Filiale A nicht zu erzählen.

Der Personaler von Filiale A wird sich denken können, dass Du weitersuchst, solange kein unterschriebener Vertrag vorliegt. Insbesondere, wenn er andeutet, dass Du die Stelle eventuell nicht bekommst.

hitomidesu488 
Fragesteller
 09.06.2018, 03:12

Das Problem ist, dass sich beide Filialleiter sehr gut kennen und ich mit dem Filialleiter von Filiale A einen sehr guten Kontakt habe. Er meinte auch, den Personaler von mir überzeugen zu wollen. Aber dennoch ist es gut ein Plan B zu haben. Und falls Filiale A doch zustimmt, würde ich dort hingehn, da ich bereits einen sehr engen Kontakt mit den Mitarbeitern geschlossen habe.

Unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des BAG ist es grundsätzlich unzulässig, sich von Bewerbern ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine SCHUFA-Auskunft vorlegen zu lassen. Einige Rechtsanwälte halten die Anforderung derartiger Unterlagen jedoch für rechtlich möglich, wenn bei dem Bewerber ein echtes schutzwürdiges Informationsinteresse besteht und sicher gestellt ist, dass nur ein festgelegter, sehr kleiner Personenkreis (möglichst nur 2 Personen) Einblick in das Führungszeugnis bzw. die SCHUFA-Auskunft nehmen kann.

http://www.heldt-zuelch.de/arbeitsrecht-kann-der-arbeitgeber-schufa-auskunft-und-polizeiliches-fuehrungszeugnis-vom-bewerber-verlangen/

Nur, wer sich weigert, ja der bekommt den Job eben nicht.

OlafausNRW  09.06.2018, 17:43

Entschuldige aber das ist es nicht, denn erstens werden in verschiedenen Berufen vom Gesetzgeber die Vorlage von Führungszeugnis und Schufa sogar zwingend gefordert,ohne darf der AG die MA gar nicht einstellen.

Zweitens kann der AG das auch bei sogenannten VERTRAUENSSTELLUNGEN verlangen.

Haben Sie eine Schufaklausel unterschreiben müssen?
Ohne Schufaklausel darf niemand in Ihre Schufa Einsicht nehmen.
Am Einfachsten ist doch auch dass Sie eine Schufaeigenauskunft besorgen um prüfen zu können was Sie denn für Inhalte oder Einträge haben.
Wissen Sie genau welche "negativen" Einträge vorhanden sind?