Mitbewohner zieht aus vor Vertragsende?
Guten Tag,,
Und zwar hab ich vor circa 9 Monaten mit nem Kumpel eine WG gegründet (stehen beide im Mietvertrag), der Mietvertrag geht 2 Jahre und er möchte aber jetzt in wenigen Wochen mit seiner Freundin zusammen ziehen. Bin ich da rechtlich abgesichert falls er sich weigern sollte seinen Teil der Miete zu zahlen? Einen Nachmieter gibt es auch noch nicht also wäre ich dann sozusagen alleine in der Wohnung, da er ja aber mit im Mietvertrag bis ende 2022 steht ist er doch verpflichtet bis dahin auch seinen Teil der Miete beizutragen oder?
mfg
MalboroG
6 Antworten
ihr habt BEIDE einen Mietvertrag mit einem 2-jährigem beidseitigen Kündigungsverzicht unterschrieben?
der Ausziehende bleibt bis Ablauf der Kündigungsfrist in der Haftung. Du übrigens auch
der Vermieter kann sich an die Person halten, die in der Wohnung verblieben ist. Im Innenverhältnis kannst du versuchen vom Mitmieter seinen Anteil einzufordern.
ob der Vermieter einem Aufhebungsvertrag zustimmt!
nein, das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. von wem der Vermieter die Miete bekommt, ist ihm schlicht EGAL, ob du oder dein Exkumpel zahlt.
Ja, dein Kumpel muss seine Vertragspflichten auch bei Auszug erfüllen.
Dein Problem wird sein, dass der Vermieter sich auch allein an dich halten kann, wenn dein Kumpel die halbe Miete nicht mehr bezahlt, weil jeder von euch gesamtschuldnerisch für die Begleichung der Miete haftet. Er kann von dir zu Recht die komplette Miete verlangen und muss nicht bei dem anderen um die zweite Hälfte betteln.
Wenn dein Kumpel das durchzieht und nicht zahlt, musst du einspringen und versuchen, das Geld bei ihm wieder einzutreiben.
Also bleiben mir dann keine "Rechtlichen" Wege mehr übrig falls er sich weigern sollte?
Doch, natuerlich. Du kannst ihn verklagen, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Okay alles klar, ja das krieg ich schon hin. Vielen Dank
zivilrechtlich einklagen, wäre der Weg
Doch. Du kannst ihn erst freundlich schriftlich auf seine Zahlungsverpflichtung hinweisen, dann mahnen, dann gerichtlicher Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid. Mit diesem sog. Titel kannst du ihm 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen, der für dich versuchen wird, das Geld einzutreiben.
Für die Arbeit des Gerichts und des Gerichtsvollziehers musst du erst mal in finanzielle Vorleistung treten, diese Gebühren werden aber bei dem Schuldner bei Erfolg gleich mit eingetrieben. Natürlich nur, wenn es was zu holen gibt.
Er ist so lange im vereinbarten Rahmen verpflichtet, wie das Mietverhaeltnis mit euch beiden besteht. Das besteht so lange, bis es wirksam von euch gemeinsam oder vom Vermieter wirksam gekuendigt wurde oder er mittels einer Vertragsaenderung aus dem Mietvertrag entlassen wurde. Fuer eine Vertragsaenderung ist die Zustimmung aller Beteiligten erforderlich, also natuerlich auch deine und die des Vermieters. Kuendigen kann er allein ueberhaupt nicht (also auch nicht nach Ablauf der Verzichtsvereinbarung).
Gut da bin ich beruhigt, vielen Dank!
Aber wenn er nicht zahlt, wird sich der Vermieter an dich wenden. Dann musst du voll zahlen und kannst versuchen, dir den Anteil deines Mitbewohners beim Mitbewohner zurueck zu holen.
Kann er aber einen Nachmieter stellen auf den ich z.b. keinen bock habe?
Wenn ich das Geld von meinem Mitbewohner nicht kriege dann zahl ich nur die hälfte, was dann passiert ist ja nicht mein Problem... wieso sollte ich denn dann vollzahlen - ich steh ja nicht als Hauptmieter oder sowas drinne. Bin gleichgestellt mit meinen Mitbewohner.
Natuerlich nicht. Auch das wuerde dann ja wieder einer Vertragsaenderung beduerfen, die ohne deine Zustimmung aber nicht machbar ist.
Doch, genau das IST dein Problem.
du bleibst in der Wohnung, der Vermieter kann die Miete auch alleinig von dir einklagen.
wieso sollte ich denn dann vollzahlen
Weil ihr beide Hauptmieter seid und somit gemeinschaftlich haftet. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er sich sein Geld holen will. Wie ihr das dann untereinander regelt, bleibt euch ueberlassen.
Die Verpflichtung zur anteiligen Zahlung bleibt bis zum Vertragende bestehen.
... da er ja aber mit im Mietvertrag bis ende 2022 steht ist er doch verpflichtet bis dahin auch seinen Teil der Miete beizutragen oder?
Ja, aber das muß den Vermieter nicht interessieren.
Der hat Anspruch auf 100 % der Miete. Wieviel jede Person der Partei Mieter davon zahlt ist egal.
Im E-Fall kann er sich zu 100 % an jede Person halten.
Ja haben wir beide unterschrieben. & was heißt denn "versuchen", ich muss doch da irgendwie rechtlich abgesichert sein?