Wenn man keinen Nachmieter in einer wg findet, muss man dann die gesamte Miete zahlen?

7 Antworten

Was genau heißt 3er WG?

3 Personen mit einem gemeinsamen Mietvertrag?

Wenn ja haften alle 3 gemeinsam dem Vermieter gegenüber zu 100 %.

Nach dem Motto "Alle für Einen - Einer für Alle"

Mit dem Auszug des Mitbewohners enden sein Pflichten aus dem Vertrag nicht.

Mit einem Nach-/Ersatzmieter müßte übrigens auch der Vermieter einverstanden sein.

Ja, ihr nutzt auch die gesamte Wohnung.

Entscheidend ist, wie die WG zu Stande kam!

Hat der Vermieter für jeden der 3 einen Vertrag geschlossen, trägt der Vermieter auch die Kosten des Leerstandes eines Zimmers!

Seit ihr alle 3 im Mietvertrag, müsst ihr die Gesamtkosten tragen, egal ob nun 2 oder 3 gerade die Wohnung nutzen. Das hat dann auch den Vermieter nicht zu interessieren, der will sein Geld, das müsst ihr im Innenverhältniss unter euch 3en klären.

Gibt es einen Hauptmieter und dieser hat 2 Zimmer untervermietet, gilt das was im vorherigen Absatz steht, sprich, der Hauptmieter hat zu zahlen, alles weitere ist im Innenverhältniss zu klären.

Dann habt ihr euch die Miete zu teilen. Der VM möchte egal wie die Miete kompl. haben. Es sei denn; jeder hat einen eigenen Mietvertrag, dann kann es euch egal sein.

Wenn man keinen Nachmieter in einer wg findet, muss man dann die gesamte Miete zahlen?

Das sind einfach zu wenig Informationen:

Habt Ihr jeder einen eigenen Mietvertrag oder ist es ein gemeinsamer Mietvertrag?

Bitte auf das Zahnrad unter meiner Antwort und dann auf kommentieren gehen und die Frage beantworten.

Sollte es ein gemeinsamer Mietvertrag sein, so kann der ausscheidende Mieter nicht alleine kündigen, Infos hier:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

MfG

Johnny