Neuer Mitbewohner, neuer Mietvertrag

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hallo, 1. wenn du den mietvertrag mit deinem mitbewohner unterschrieben hast und dieser nun weg ist und die wohngesellschaft ihn aus dem mietvertrag entlassen hat, bist du nun alleinmieter und hast damit ein größeresfinanzielles risiko. 2. guck mal in deinen mietvertrag rein, da steht aller wahrscheinlichkeit, "entsteht nach abschluss des mietvertrages beim mieter ein berechtigtes interesse, einen teil der whg einem dritten zu überlassen... " ein berechtigtes interesse besteht, sobald sich beim mieter etwas zb. finanziell ändert. du willst ja nun nicht vertragsbrüchig werden indem du keine miete zahlst... also suchst du nen mitbewohner.
3. gem. $ 540 BGB kann der Vermieter die gebrauchs überlassung nur verweigern, wenn "in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt", der liegt nur bei schulden vor... demnach könntest du vom vermieter die erlaubnis zur untervermietung VERLANGEN. heißt aber nicht das er sie dir auch gibt... versuchs. viel glück. und alle angaben OHNE GEWÄHR sichere auskünfte bekommst du beim mieterbund.

p.s. allerdings wundert mich das die wohngesellschaft die faktische untervermietung einfach duldet und dir noch keine abmahnung geschickt hat....

Sag mal, wenn dir eine Wohnung gehören würde die du vermietest, würdest du dir vom Mieter diktieren lassen wollen, was in welchen Verträgen zu stehen hat?

Es ist manchmal unglaublich, wie sich Mieter verhalten wollen und wo sie sich überall im Recht sehen.

jujutsuclaudi 
Fragesteller
 21.09.2012, 16:28

Naja aber ich würde wollen, das die Leute die in dieser Wohnung wohnen im Mietvertrag stehen...

Insbesondere handelt es sich hier ja um eine Gesellschaft, d.h. die Menschen die dort arbeiten werden dafür bezahlt so was zu machen...

liberopensatore  21.09.2012, 17:06
@jujutsuclaudi

Ahja, vom werden sie denn bezahlt? Von dir als Mieter, der ständig in einer WG Änderungen in den Verträgen fordern will?

anitari  21.09.2012, 17:10
@jujutsuclaudi

Insbesondere handelt es sich hier ja um eine Gesellschaft, d.h. die Menschen die dort arbeiten werden dafür bezahlt so was zu machen...

Was zu machen? Laufend, nach Lust und Laune der Mieter, Verträge ändern? Das müssen sie nicht. Das muß kein Vermieter.

liberopensatore  21.09.2012, 17:13
@jujutsuclaudi

Und noch etwas. Wenn ein Vermieter der auch Ahnung von der Problematik hat erstellt er einen Mietvertrag mit einem oder höchstens zweien der WG, die während der Mietzeit für den Mietzins und die Nebenkosten vollhaftend für alle Mitbewohner sind, aber Untervermietung erlaubt. In einer WG gibt es ständig nur Probleme; auch mit der Kaution wie du selbst angeschrieben hast. Und wenn ein Vermieter darauf überhaupt noch eingeht, dann seid als Studenten froh, dass der das überhaupt noch macht.

Vermieter haben auch ihre Verpflichtungen, müssen sie einhalten und haben ihre Wohnung nicht unter´m Weihnachtsbaum als Geschenk erhalten!

Die Entlassung deines Mitmieters aus dem Mietvertrag erscheint mir ein wenig schleierhaft. Wieso sollte die Verweigerung irgendeiner Unterschrift zu einer Entlassung aus dem Mietvertrag fuehren?

Aber selbst wenn, wieso glaubst du, dem Vermieter vorschreiben zu koennen, mit wem er einen Mietvertrag schliesst?

Mangels naeherer Informationen gehen ich vorerst davon aus, dass der ins Ausland verzogene Mitmieter weiterhin Mieter ist und der Mietvertrag unveraendert zwischen euch (dir und dem Mitmieter) einerseits und dem Vermieter andererseits besteht. Da kann dann aber ohne Zustimmung des Mitmieters gar keine Aenderung des Mietvertrages erfolgen.

jujutsuclaudi 
Fragesteller
 21.09.2012, 17:14

Ok also zuerst mal zu der Unterschrift. Zunächst hieß es, mein ehemaliger Mitbewohner könnte nicht aus dem Mietvertrag entlassen werden. Er hatte das selbst sowie ich schriftlich beantragt.

Dann kam ein schreiben, über einer Mieterhöhung, das er und ich unterschreiben sollten. Ich hatte es unterschrieben, und dann kam das nächste schreiben das mein Mitbewohner es auch unterschreiben sollte... Daraufhin habe ich sie dann darauf aufmerksam gemacht, das er sich im Ausland befindet und nicht in mehr in dieser Wohnung wohnt, und daher wenn er so etwas unterschreiben soll, man es ihm schon schicken müsste, und er außerdem schriftlich die Entlassung aus dem Mietvertrag beantragt hatte. Daraufhin ging es dann plötzlich doch ihn zu entlassen.

Im Moment bin ich also die alleine Mieterin, obwohl meine Mitbewohnerin auch dort wohnt.

Vorschreiben kann ich niemand was, aber in meinen Augen macht es keinen Sinn den Mietvertrag nicht auf meine Mitbewohnerin zu erweitern... Und meine Frage war, warum sollte sich der Vermieter denn eigentlich weigern? Es macht für mich gar keinen Sinn, und den einzigen Grund den ich bisher gesehen habe, war die Faulheit der Sachbararbeiters...

Ich meine wir sind extra ins Service Center gefahren, haben sie vorgestellt und man hat Ihren Ausweis kopiert... Aber sie würde nur in den Mietvertrag aufgenommen werden, wenn wir eine Lebensgemeinschaft wären...Alles andere sei "unüblich"... was auch immer das bedeuten soll....

DerCAM  22.09.2012, 02:32
@jujutsuclaudi

Also hat man dir nachweisbar bestaetigt, dass der ehemalige Mitbewohner aus dem Mietvertrag entlassen wurde und du nun alleinige Mieterin bist? Dann ist zumindest mietvertraglich alles geregelt und sauber.

Warum nun deine Mitbewohnerin nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen werden soll, kann hier natuerlich niemand wissen. Eigentlich liegt es im Interesse des Vermieters, moeglichst viele gemeinschaftliche Hafter zu haben. Warum das in deinem Fall nun nicht so ist, wird sich aus der Ferne wohl kaum beurteilen lassen. Es ist aber auch voelig egal. Der Vermieter muss das schliesslich nicht begruenden.

  1. Wenn die Wohnbaugesellschaft einen Mieter von zweien einer WG entläßt, hat sie ein doppeltes Risiko, denn ab da haftet nur noch eine Person statt zwei. Deshalb ging das urspr. nicht.
  2. Um die Miete zu erhöhen, war es einfacher, die Priorität anders zu setzen und den Mietmieter zu entlassen, da es sonst womöglich kompliziert und aufwändig geworden wäre.
  3. Während man sich die ursprünglichen Mieter wohl selbst ausgesucht hat, soll jetzt eine Ersatzperson "aufgedrängt" werden, die man sich nicht ausgesucht hat. Das wird wohl der Grund dafür sein, dass man die neue Mitmieterin nicht im Mietvertrag haben will.
  4. Andererseits hätte die Wohnungsgesellschaft wieder eine zweite haftende Person. Also einen bedeutenden Vorteil.
  5. Wieso willst Du unbedingt die Mitbewohnerin im MV haben? Falls Du später mal die Absicht hast, auszuziehen und die andere bleibt drin, hast Du womöglich sehr schlechte Karten. S. 1. Denn dann bist Du diejenige, die nicht aus dem MV kann, also weiter mithaftet, obwohl Du vielleicht nicht mehr drin wohnen willst. Somit folgt: Bleib allein als Mieterin im Vertrag. Damit hast Du es auf jeden Fall rechtlich viel besser, da Du unabhängig bist. Kommt Dir Deine Mitbewohnerin irgendwann recht blöd. Drohst Du mit Kündigung der Wohnung und sie kann nichts machen.

Ist die Entlassung Deines Mietbewohners aus dem Vertrag, mit Deiner, seiner und Unterschrift des Vermieters, vereinbart?

Wenn nicht, ist er immer noch Vertragspartner des Vermieters.

Daher meine Frage, darf sich die Wohnungsbaugesellschaft eigentlich weigern jemand in den Mietvertrag aufzunehmen?

Darf sie.

Und wenn ja warum?

Weil sich Vermieter ihre Vertragspartner selbst aussuchen.

Im Moment sehe ich nur die Faulheit des Sachbearbeiters, der keine Lust hat einen neuen Vertrag aufzustellen.

Warum ein neuer Vertrag? Es gibt doch einen.