Mit Freund zusammenziehen Hartz IV?
Hallo,
hätte mal ne frage. Ich ziehe bald in eine neue Wohnung und beziehe Geld vom Jobcenter für miete und grundbedarf für mich und meine 3 jährige Tochter. Habe seid kurzen einen Freund und wollte mich mal informieren, wie es abläuft, wenn mein Freund dann mit der Zeit zu mir ziehen würde. Er arbeitet normal Vollzeit. Hab etwas von einem Probejahr gehört, aber ich weis nicht wie es ist wenn ich ein Kind habe (er ist nicht der Vater).
Vielen dank für eure Antworten.
lg Anna
5 Antworten
Normalerweise kann man nach dem Zusammenzug zumindest dieses besagte Probejahr in Anspruch nehmen, wo dann kein Einkommen oder Vermögen auf den Bedarf des anderen angerechnet werden darf.
Man würde dann also keine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern wie eine ganz normale WG - behandelt, wo Einkommen und Vermögen der Mitbewohner auch keine Rolle spielen.
Aber sobald da Kinder ins Spiel kommen, zumal wenn sie noch so klein sind, auch wenn es nicht die eigenen sind, dann es mit dem Jobcenter schon zu Problemen kommen, dann könnte einem gleich eine BG - unterstellt werden und dann müsste man dem Jobcenter das Gegenteil beweisen.
Siehe dazu auch die Antwort von @ Romy0 unter Punkt 3 !
Es lässt sich ja bei so kleinen Kindern kaum vermeiden, dass es auch zur Versorgung und indirekt auch mit zur Erziehung des kleinen Kindes kommt und das könnte dem Jobcenter dann schon ausreichen, damit sie gleich eine BG - vermuten und dann müsstest Du entsprechend in Widerspruch gehen und ggf. kostenlos vor dem Sozialgericht klagen.
Da dein Freund berufstätig ist und ihr zusammenzieht würdet ihr aus Sicht des Jobcenters eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Wenn mindestens eine berufstätige Person im Haushalt lebt, kann das Jobcenter den Regelsatz kürzen oder gar komplett streichen für die Leistungs beziehende Person.
Wenn er nicht des Kindesvater ist, gilt das Probejahr.
So pauschal ist das nicht korrekt !
Siehe die Antwort von @ Romy0 und da den Punkt 3, es muss also nicht zwingend das leibliche Kind sein.
Und bei so einem kleinem Kind wird sich die Versorgung und indirekt auch die Erziehung des kleinen Kindes nicht vermeiden lassen, wenn er dann bei ihr einziehen würde und das könnte dem Jobcenter schon ausreichen.
3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Auszug aus dem SGB II
Ich würde sagen ja, bin mir aber wirklich nicht 100% sicher
es gibt ein probejahr, in der ihr sozusagen eine wohngemeinschaft bildet aber keine haushaltsgemeinschaft.
Auf Dauer wird aber das Jobcenter immer eine Lebenspartnerschaft annehmen und euch zusammen als Bedarfsgemeinschaft berechnen.
Richtiges zusammenziehen könnte auch dazu führen dass dein Freund für dich die Krankenkasse bezahlen muss.
wegen den 3. Punkt.. sind wir dann eine BG, wenn ich eine Tochter habe?