Minijob - monatliche Arbeitszeit schieben?

2 Antworten

Zwei Varianten der Verdienstüberschreitung sind zulässig:

1. Variante

Beliebige Überschreitung der 450 €-Grenze im Monat, wenn in 12 Beschäftigungsmonaten (nicht Kalenderjahr!!!) die Grenze von 5.400 € insgesamt nicht überschritten wird.

Beispiel:

01.07.16 - 31.03.17 mtl. 500 € = 4.500 €

01.04.17 - 30.06.17 mtl. 300 € = 900 €

Gesamt werden 5.400 € nicht überschritten.

Diese Variante ist nur möglich, wenn nicht regelmäßig genau die 450 € verdient werden - Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind zu berücksichtigen.

2. Variante

Man darf bis zu 3 Monaten beliebig mehr verdienen, wenn ein nicht planbares Ereignis eintritt (z. B. Krankheit eines Mitarbeiters). Dann darf man in diesen drei Monaten mehr verdienen und insgesamt auch die 5.400-€-Grenze überschreiten.

Entscheidend für die Beurteilung des Jahreszeitraums ist immer 12 Monate zurückgerechnet vom aktuellen Zeitpunkt.

Zu Deinem Fall

Was der ArbG in Deinem Fall macht, ist nicht zulässig und ggf. auch gar nicht nötig. Es liegt entweder daran, daß der ArbG über die Bedingungen des Minijobs nicht ausreichend informiert ist oder er handelt vorsätzlich rechtswidrig.

Nun muß ermittelt werden:

Jan (420 €) + Feb (750 €) + März (150 €) = 1.320 €

Nun muß von März 12 Monate zurückgerechnet werden:

Es verbleiben 9 Monate - d. h. Du hättest in den letzten 9 Monaten vor dem März insgesamt nicht mehr als 3.080 € verdienen dürfen (Schnitt von 340 € pro Monat), damit die Jahresgrenze von 5.400 € nicht überschritten ist - wenn das so der Fall ist, dann ist alles in Ordnung.

Ist die 5.400 €-Grenze aber überschritten worden, dann ist ab Überschreitung die SV-Pflicht eingetreten.

Rechtsfolgen

Du hast grundsätzlich nichts zu befürchten - der ArbG ist verantwortlich, daß die Grenzen eingehalten werden; er muß die Nachzahlungen an die SV-Träger leisten und der Minijob wäre zukünftig sv-pflichtig solange 12 Monate rückwärts betrachtet die 5.400 € Grenze überschritten bleibt.

Da der ArbG das dann durch die Verschiebung des Lohnes in andere Monate vorsätzlich verursacht hätte, dann droht auch noch ein Bußgeld für den ArbG; zudem kann das ggf. sogar eine Straftat sein, da vorsätzlich SV-Beiträge hinterzogen wurden - denn die Abgaben aus dem Minijob gehen an die Minijobzentrale, die SV-Beiträge an die SV-Träger, die ja dann nichts erhalten hätten - er würde allerdings auch noch eine Rückerstattung von der Minijobzentrale erhalten, da die Beiträge bei einem Minijob 30% betragen und die regulären Sozialabgaben ca. 20%...

Auch wenn Du grundsätzlich nicht verantwortlich für die Einhaltung der Grenzen bist, solltest Du den ArbG darauf hinweisen, bei Deiner Einsatzplanung darauf zu achten, daß die Grenze von 5.400 € eingehalten wird (am besten schriftlich).

Es gäbe auch bei Dir Probleme, wenn Du das auch alles weißt und mit dem ArbG zusammen vorsätzlich rechtswidrig handelst.

DerSchopenhauer  10.06.2017, 07:13

Die von mir oben erwähnte Variante 1 birgt für den ArbG ein erhöhtes Risiko. Man verliert schnell den Überblick über die rückwirkenden 12 Monate.

Daher ist zu empfehlen das monatliche Überschreiten der 450 €-Grenze auf ein Minimum zu reduzieren oder am besten gar nicht erst zuzulassen.

Ich glaube dass das nicht so ganz sauber ist. Ich arbeite grade auch schon quasi für den Monat Juli, und ich sollte letztens zusätzlich zu den "normalen" Stundenzetteln noch einen schreiben, auf dem dann zu sehen ist, dass ich angeblich 450€ nicht überschritten habe, "falls es geprüft werden sollte".
Welche Strafen drohen, falls man erwischt wird, weiß ich jedoch nicht; ich hoffe bloß dass es den Arbeitgeber härter trifft;)