Urlaubsanspruch und AU im Minijob bei flexibler Arbeitszeit mit freier Zeiteinteilung?

1 Antwort

Sowohl bei der korrekten Berechnung eines Urlaubsanspruches, als auch hinsichtlich etwaiger Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wäre dann der bisherige Durchschnitt an tatsächlich geleisteten Arbeitstagen pro Woche und entsprechend der im Mittel geleisteten Arbeitsstunden pro Arbeitstag anzusetzen und entsprechend ersatzweise zu vergüten.

Wenn Du somit bislang z.B. im Durchschnitt auf 2 Tage pro Woche zu je 3,25 Stunden durch tatsächliche Betätigung kamst, muss dieses entsprechend in den Berechnungen auch Berücksichtigung finden und demnach stünde Dir eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 2 × 3,25 Stunden zu, wenn Du mal eine komplette Woche von Montag bis Sonntag ausfallen würdest.

Hieltest Du diesen Durchschnitt bis einschliesslich 01.07.2019 so aufrecht, hättest Du damit bereits ( theoretisch ) einen Anspruch auf 8 Tage Jahresurlaub mit je 3,25 Stunden Lohnvergütung erworben.