Mietzinsen

4 Antworten

Es gibt für den Vermieter keine Anlagepflicht einer Mietsicherheit bei Räumen, die keine Wohnräume sind. Dies ergibt sich aus, § 578 II, II BGB - denn dieser verweist nicht auf § 551 III BGB.

Etwas anderes ist es, wenn der Vermieter mit der Kautionsrückzahlung in Verzug gerät. Dann besteht Anspruch auf Verzugszinsen entsprechend § 288 BGB (5%-Punkte oder 8%-Punkte über dem Basiszinssatz).

Man bekommt nur Zinsen, wenn man das im Mietvertrag so vereinbart hat - wenn nicht, dann nicht.

Da dies kein Wohnraummietvertrag ist gelten die Bestimmungen des Mietrechts weitestgehend nicht.

Mal davon abgesehen, wie viel Zinsen erwartest Du denn?

Für Sparkonten liegt der Zinssatz im Null-Komma-Bereich per anno.

Mal angenommen Kaution 1000 € und Zinsen 0,25 % p. a.

Dann wären das 2,50 € im Jahr oder 0,007 € pro Tag.

Nein, denn in diesem Fall handelt es sich um eine einmalige Sache mit dem Mieten. Es ist keine Wohnung gemietet worden und deshalb ist die Kaution auch nicht zu verzinsen. Ihr habt also leider keinen Anspruch auf eine Anrechnung von Zinsen auf die Kaution.