Mietwohnung Endreinigung bezahlen, obwohl nicht bekommen?
Hallo allerseits,
Als ich in meine Mietwohnung eingezogen bin, war diese nicht gereinigt, weil die Vermieterin angeblich keine Zeit mehr hatte, da die Vormieterin am Vortag ausgezogen war. Auf Fragen, ob ich dann im Laufe der Mietzeit eine Reinigung bekommen könnte, hieß es immer wieder: "Das kommt noch".
Nun ziehe ich Ende der Woche aus und nichts ist passiert. Im Mietvertrag steht, dass mir von der Kaution 40€ für eine Endreinigung nach meiner Mietzeit abgezogen werden.
Da ich selbst ja aber keine bekommen habe, sehe ich es absolut nicht ein, diese zu Zahlen!
Habe ich dort irgendwelchen rechtlichen Rückhalt?
Was würdet ihr tun?
3 Antworten
Hm,
da kann man mal wieder sehen, dass es nichts gibt, was es nicht gibt....
Also, Frage nummer 1 - 3 und wohl die wichtigsten Fragen, handelt es sich um einen normalen Mietvertrag über Wohnraum, hat die Vermieterin mehrer Wohnung und ist die Formullierung in allen Mietverträgen vereinbart? Wenn ja, wird sie gerichtlich vermutlich nicht standhalten, da sie den Mieter ungerechtfertigt benachteilligt. Mir ist bislang ein solcher Fall im Mietrecht auch nicht bekannt. Vielleicht kannst du ja noch weitere infos einstellen.
LG
Also im Mietvertrag steht "Bei Rückgabe des Zimmers ist eine Reinigungspauschale von 45 € zu zahlen, welche bei Vertragsschluss von der Miete einbehalten wird."
"Zur Übergabe AN den Mieter steht hier nur: "Die Räume befinden sich bei Übergabe in folgendem Zustand:
- Renoviert -Nicht Renovierungsbedürftig -Renovierungsbedürftig"
Es ist n ziemlicher Knebelvertrag, aber ich brauchte schnell ne Wohnung und das war son Ding über Internet.
Ist übrigens auch eine Zweck-WG.
Das ist ja nun schon lange her. Was ist daraus geworden? Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem.
MfG
Du brauchst die Wohnung nur besenrein mit ungeputzten Fenstern und unverschlossenen Dübellöchern zurückgeben. Die Klausel zur Reinigungspauschale ist unwirksam, da unzulässige Benachteiligung des Mieters. Dementsprechend darf diese auch nicht von der Kaution einbehalten werden.