Treppenhaus reinigung mietwohnung?
Hallo,
ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit 3 parteien. in der 1 etage 2 parteien und unten 1 partei. Bis jetzt war es immer so, das wir in der 1 etage immer den flur bei uns oben und die treppen bis unten zum eingangsbereich gereinigt haben. Den eingangsbereich hat immer die partei unten gereinigt. Jetzt sind unten neue nachbarn eingezogen und es heisst mit einmal wir oben in der 1 etage sollen alles reinigen auch den eingangsbereich. Sprich die neuen nachbarn unten brauchen nix zu machen. Ist das in ordnung? Ist das so rechtens?
3 Antworten
Treppenhausreinigung gilt i.d.R. von Treppenabsatz zu Treppenabsatz. Oder gemäß Vereinbarung in einem 3 Parteienhaus - alle 3 Wochen wischt einer das komplette Treppenhaus.
Aber der Mieter der Erdgeschoßwohnung ist nicht von der Pflicht zur Reinigung befreit.
Und etwas Gegenteiliges wird wahrscheinlich auch in Eurem Mietvertrag nicht vereinbart worden sein. Und damit solltet Ihr diese Forderung zurückweisen.
Was steht in der Hausordnung? Das ist relevant!
Nein.
Normalerweise ist jede Etage für sich selbst verantwortlich.
Heißt, Ihr oben wischt abwechselnd bis zum nächsten Absatz unter Euch. Die Mieter der unteren Etage wischen ihre Etage.