Treppenhaus wird nicht gereinigt-Miete mindern?

8 Antworten

Ihre Wohnung, für deren Sauberkeit der Hausmeister nicht zuständig ist, ist in keiner Weise beeinträchtigt! Von daher ist keine Kürzung zulässig. Klären Sie diesen Mißstand möglichst gemeinsam mit weiteren Bewohnern, die auch als Zeuge auftreten können zunächst einmal mit dem Eigentümer! Sie haben verdammt schlechte Karten, wenn Mitbewohner Ihnen später in den Rücken fallen oder der Hausmeister listiger Weise zwischendurch mal eben saubermacht.

Du hast nicht das Treppenhaus gemietet, also auch kein Recht zur Mietminderung. Allerdings könntest du dem Vermieter schriftlich Bescheid geben und ihn darauf aufmerksam machen, sowie ihm weiter mitteilen, daß du, falls sich dieser Zustand nicht verbessert, die für die Treppenhausreinigung in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ausgewiesenen Kosten, in Zukunft nicht mehr bezahlst.

Es nützt nichts wenn du den Hausmeister anspruichst. Schreib das der Hausverwaltung und kündige an, dass du die Nebkostenabrechnung im nächsten jahr um einen Betrag X kürzen wirst. Eine Mietminderung wegen unsauberem Flur wäre höchstens 2 % im Monat.

Hausverwaltung anschreiben und mit Mietminderung um 3 % drohen, wenn nicht innerhalb eines Monats der Mangel beseitigt wird und gleichzeitig darauf hinweisen, wie lange der Mangel bereits besteht.

Deine Wohnung ist ja OK, das Treppenhaus gehört allen. Das müsst Ihr Mieter untereinander abmachen, nicht jeder für sich. Gemeinsam sind wir stark.