nie nebenkostenabrechnung erhalten

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Das kommt darauf an: Wenn im Mietvertrag eine monatliche Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, muß die Vermieterin keine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen und kann auch keine Nachzahlung fordern, im Gegenzug dazu der Mieter aber auch kein Guthaben.

Wurde dagegen eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Hast Du die Abrechnungen nie angemahnt?

Die Vermieterin könnte noch das Jahr 2013 und 2014 abrechnen, wenn sie den jährlichen Abrechnungszeitraum wählt.

frucht25 
Fragesteller
 07.04.2014, 21:16

Im "Mietvertrag" steht nebenkostenvorauszahlung. Ja, wir haben die fehlenden Abrechnungen mehrfach angemahnt aber leider trotzdem keine erhalten. Im letzten Jahr haben wir dann auch nicht mehr so darauf geachtet ob wir viel oder wenig geheizt haben. Bei Nachfrage wegen der Kaution habe ich folgende antwort erhalten.: "Sie bekommen die Kaution nicht mehr, da eine Tür kaputt ist, der Abfluss verstopft war und die Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgte. Zuzüglich ihrer Kaution werden noch höhere kosten auf sie zukommen."

Bei Auszug hatte ich einen Zeugen und habe ein unterschriebenes Protokoll der Wohnungsübergabe "ohne Mängel" erhalten.

Ich glaube mir bleibt der weg zum Anwalt nicht erspart.

Nemisis2010  08.04.2014, 11:19
@frucht25

Wie @Anitari schon schrieb könntest Du noch die Nebenkostenabrechnungen für 2010, 2011 und 2012. Ein eventuell bestehendes Guthaben muß der Vermieter Dir noch erstatten, während sein Anspruch auf eine Nachzahlung verfristet ist.

Schade, daß Du während der Mietzeit nicht von Deinem Zurückbehaltungsrecht bezüglich der NK-Vorauszahlungen Gebrauch gemacht hast.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/

Eine Kaution darf nicht mit solchen Kosten verrechnet werden !

Wenn du eine Pauschale als Betriebs / Heizkosten zahlst ( muss in deinem Mietvertrag stehen ) dann darf nichts gefordert werden.

Sollte das nicht der Fall sein,kann sie max.für das Jahr 2013 eine Forderung stellen,wenn sie dies auch durch eine ordnungsgemäße Abrechnung belegen kann,dazu hätte sie bis zum 31.12.2014 Zeit,danach würde auch diese Forderung verfallen.

anitari  07.04.2014, 10:27
Eine Kaution darf nicht mit solchen Kosten verrechnet werden !

Nach Mietende schon.

isomatte  07.04.2014, 11:13
@anitari

Aber nur wenn diese auch berechtigt sind !

Das hier allenfalls auf das Jahr 2013 und 2014 zutreffen würde,die anderen Ansprüche wären verfallen.

Die Kaution dürfte dann aber nur bis zu 6 Monate zurück gehalten werden und davon nur ein angemessener Teil,wenn eine Nachzahlung vorhersehbar ist.

anitari  07.04.2014, 11:50
@isomatte

Korrekt.

Aber noch wissen wir ja nicht was vertraglich zu NK vereinbart wurde.

isomatte  07.04.2014, 11:52
@anitari

Das ist ebenfalls Korrekt !

isomatte

Eigentlich darf sie zwei Jahre zurückrechnen, aber in deinem Fall ist das eigentlich nicht richtig, weil sie ja nie eine Abrechnung erstellt hat.

Notfalls musst du dir einen Anwalt nehmen oder in den Mieterverein beitreten um deine Forderung nach der Kaution durchzusetzen.

Es ist auch nicht rechtens die Kaution mit den " Nebenkosten zu verrechnen, denn das sind zwei paar Stiefel. Die Kaution muss ja auch mit Zinsen an den Mieter ausbezahlt werden.

franzi111  07.04.2014, 10:07

Eigentlich darf sie zwei Jahre zurückrechnen

darf sie nicht

Es ist auch nicht rechtens die Kaution mit den " Nebenkosten zu verrechnen

unter anderem ist die Kaution auch dazu da

anitari  07.04.2014, 10:23

Woher nimmst Du immer den Quatsch mit den 2 Jahren?

Der VM muß binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung er- und zustellen. Danach sind Nachforderungen verfristet.

Bei kalenderjährlicher Abrechnung hätte hier die VMn bestenfalls noch Ansprüche aus den Abrechnungen für 2013 und 2014.


Zweck der Kaution:

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche. Insbesondere** rückständige Miete, Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung** und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm


P. S.: Du solltest Mietrecht aus Deinen Expertenthemen entfernen.

Was, wenn überhaupt, ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

Nur wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind muß die VMn abrechnen und hättest Du Anspruch auf Abrechnungen.

Anspruch auf Abrechnungen hättest Du, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, momentan für die Abrechnungen 2012, 2011 und 2010.

Die VMn allerdings nur auf evtl. Nachzahlung der Abrechnung 2013. Das die anderen verfristet wären. Sprich nicht fristgerecht zugestellt.

frucht25 
Fragesteller
 07.04.2014, 21:19

Im "Mietvertrag" steht nebenkostenvorauszahlung. Ja, wir haben die fehlenden Abrechnungen mehrfach angemahnt aber leider trotzdem keine erhalten. Im letzten Jahr haben wir dann auch nicht mehr so darauf geachtet ob wir viel oder wenig geheizt haben. Bei Nachfrage wegen der Kaution habe ich folgende antwort erhalten.: "Sie bekommen die Kaution nicht mehr, da eine Tür kaputt ist, der Abfluss verstopft war und die Nebenkostenabrechnung noch nicht erfolgte. Zuzüglich ihrer Kaution werden noch höhere kosten auf sie zukommen."

Bei Auszug hatte ich einen Zeugen und habe ein unterschriebenes Protokoll der Wohnungsübergabe "ohne Mängel" erhalten.

um sicher zu gehen würde ich alle unterlagen die du hast (mietvertrag und abnahmeprotokoll) nehmen und damit zum nächsten mieterschutzbund gehen. dort gibt es wirklich kompetente leute die dir entsprechende ratschläge geben können. "tür kaputt, abluss verstopft" kann ja alles heissen, kann aber auch unter normaler abnutzung laufen sofern du kein riesen loch in der türe hattest bzw. den abfluss mit irgendwas verstopft hast.