Mietsache: Ausbesserung / Austausch / Abschleifen Parkett
Hallo zusammen, ich plane eventuell bald auszuziehen. Die Sache hat nur einen Haken: das Parkett (Eiche, Stäbchenparkett, Lack mittlerweile gelblicher Stich, Parkett wurde vor 4 Jahren gelegt, ich bin die "Erstmieterin" - Parkett ist aber, wie mir ein Fachmann sagte kaum oder nicht richtig versiegelt worden und Qualität auch nicht so toll (aber so was fällt ja im Rechtsstreit immer schwer nachzuweisen!). Das Parkett muss nun leider an einigen Stellen ausgebessert werden, da tiefe Kratzer (die sofort entstehen, sobald man nur die kleinste Sache fallen lässt!) und auch leider durch die Hinterlassenschaft meiner lieben netten Katze an drei großen Stellen komplett erneuert, sprich ausgetauscht werden muss. Darüber hinaus befinden sich unter den bodentiefen Fenstern jeweils Feuchtigkeitsflecken (9 Fenster), auch hier muss der Parkett ausgetauscht werden. Der Fachmann empfiehlt dann auch die komplette Schleifung sowie Versiegelung des Parketts, um Farbunterschiede zu vermeiden (habe mir bereits von 2 Fachmännern den Rat eingeholt ....).
Leider habe ich schon einen Rechtsstreit (anderer Fall) mit meiner Vermieterin verloren, insofern brauche ich gar nicht versuchen mit ihr irgendein Abkommen zu schließen .... Ich werde wohl oder übel alles selber bezahlen müssen ....
Frage: Kann ich stellenweise den Parkett erneuern lassen oder bin ich verpflichtet ganz zu erneuern? Da das Parkett mittlerweile einen Gelbstich hat, sagte der Parkettfachmann, dass man bei einem teilweisen Austausch auf jeden Fall den Unterschied sehen wird und sich kein Vermieter darauf einlassen würde, wenn man hier Farbunterschiede sehen würde.
Bin für jeden Tipp / Rat dankbar.
4 Antworten
Also, es wird ja nur der Schaden zu ersetzen sein, der angerichtet wurde und dies möge die Vermietrin erst einmal und möglichst gerichtsfest belegen und dann binde die Haftpflichtversicherung ein, die ja alle Ansprüche ordnet. Parkett hat eine Nutzungsdauer von rd. 10 bis 12 Jahren. Somit sind bereits ein Drittel des Schadens durch die Mietzahlungen erledigt.Viel Glück.
Hallo, bei einem versiegelten (lackierten) Parkettboden, wird man immer die Stellen wo die Ausbesserungsarbeiten (z.B. Kratzer nachschleifen) stattgefunden haben, leider immer merken. Dies ist auch der Grund warum die Böden mit einer geölten Oberfläche immer populärer werden, denn diese lassen sich ohne Probleme stellenweise behandeln und nach ein paar Wochen sieht man die Farbunterschiede kaum.
An der Stelle des Schadens (z.B. tiefer Kratzer) bricht der Lack und man sieht den weißen Streifen. Mit viel Mühe kann man einige Kratzer noch retten, aber meistens sieht man die Ausbesserungsarbeiten trotzdem, auch wenn man perfekt gearbeitet hat.
Ich würde Dir wirklich empfehlen die ganze Oberfläche abschleifen zu lassen und neu zu versiegeln (wobei Du sogar danach die neue Oberfläche aussuchen kannst und hast die Wahl zwischen einer lackierten oder doch geölten Oberfläche, eventuell kann man da noch etwas sparen). Natürlich ist es mit einem finanziellen Aufwand verbunden, dafür wirst Du aber alle Deine Sorgen (Feuchtigkeitsspuren, Kratzer, Verschmutzung, Dellen usw) auf einmal los und der Boden wird perfekt für die Übergabe aufbereitet.
Wenn Du dann in Deine eigenen vier Wände übersiedelst, entscheide Dich unbedingt für einen Boden mit einer geölten Oberfläche - Natur pur und lässt sich wunderbar pflegen. Zwar sollte dann solch ein Boden ca. 1 mal im Jahr mit einem Pflegeöl gepflegt werden, aber dafür sieht Dein Parkett immer wie neu aus.
LG, parkett.at Team
Es ist machbar! Das Parkett kann stellenweise ausgebessert werden und muss natürlich komplett neu geschliffen und versiegelt werden. Billig ist das ganz sicher nicht. Wir hatten das gleiche Problem und mein Haus-und-Hof-Parkettleger-Meister hätte das hingekriegt. Lass dir doch einfach mal zwei Angebote machen.......einmal für die Neuverlegung und einmal für die Ausbesserung. Wenn das Parkett von minderer Qualität ist, hat dein VM auch nur Anspruch auf die gleiche Qualität.
Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist keine Schönheitsreparatur. So die wohl einhellige Meinung der Gerichte ( LG Berlin , Urteil vom 11. Februar 1992, Az: 65 S 176/91 ebenso AG Münster, Urteil vom 28. Juni 2002, Az: 3 C 1206/02 ebenso LG Osnabrück, Urteil vom 6. Juni 2001, Az: 1 S 1099/00, 1 S 14/01 (11), 1 S 14/01. Diese Arbeiten gehören grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844). Handelt es sich also um normale Abnutzung, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Parkett abschleifen und versiegeln zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart worden sein sollte. Anders verhält es sich aber bei Schäden am Parkett.
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm
Die Schäden am Fenster sind nicht Deine Sache sondern vom Eigentümer zu reparieren!
Du musst nur die Schäden reparieren. Alles andere ist Sache des Eigentümers!
In meinem Fall handelt es sich ja nicht um normale Abnutzung, sondern es sind ja nun wirklich Schäden am Parkett. Und Thema Feuchtigkeit ist bestimmt auch wieder durch Verschulden des Mieters wegen zu geringer Belüftung (da gab es schon so viele Rechtsstreite, da verliere ich auch bestimmt) - auch wenn dies ein Neubau war / ist. Die Frage ist nur, muss ich alles machen lassen oder kann ich auch teilweise Ausbesserungen durchführen lassen was aber wiederum Farbunterschiede haben wird ....