WG Mitbewohner soll ausziehen

5 Antworten

Hier noch eine Ergänzung zur Frage (hatte da nicht mehr hin gepasst) Eine Wohngemeinschaft ist eine BGB-Gemeinschaft nach Bruchteilen (§ 741 ff. BGB). Nach § 749 BGB kann danach jeder jederzeit die Auflösung der Gemeinschaft verlangen. Eine Auflösung der Gemeinschaft ist gleichbedeutend mit einer gemeinsamen Kündigung. Alternativ kann es sich auch um eine BGB-Gesellschaft (§ 705 ff.) handeln. In dem Fall gilt aber auch, dass jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen kann (§ 723 BGB). Es ist übrigens für die Entlassung aus dem Mietvertrag nur die Zustimmung des Vermieters notwendig und nicht, wie ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, auch die des Mitmieters (BGH-Urteil vom 16.03.2005, VIII ZR 14/04).

PinkVelvet  05.01.2010, 21:01

wenn beide namen im vertrag stehen, dann müssen beide der kündigung zustimmen. oder ist er nur dein untermieter?

Ne er ist auch Hauptmieter (leider) Aber was ist hiermit: Alternativ kann es sich auch um eine BGB-Gesellschaft (§ 705 ff.) handeln. In dem Fall gilt aber auch, dass jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen kann (§ 723 BGB). Es ist übrigens für die Entlassung aus dem Mietvertrag nur die Zustimmung des Vermieters notwendig und nicht, wie ich in meiner ersten Antwort geschrieben habe, auch die des Mitmieters (BGH-Urteil vom 16.03.2005, VIII ZR 14/04).

PinkVelvet  05.01.2010, 21:09

nein, du kannst doch niemanden mit unterstützung des vermieters aus der wohnung schmeißen, weil er den putzplan nicht einhält. das geht so nicht...

im zweifel musst du ausziehen und da kann dein mitbewohner sich aber auch quer stellen...solche mietverträge mit 2 hauptmietern sind immer heikel...

wenn ihr beide hauptmieter seit kannst du gar nicht sagen zieh mal aus...du kannst ihn nicht zum kündigen zwingen und er kann nicht einfach so ausziehen. ihr müsst euch da einigen. wenn er zustimmt, musst du den vertrag halt alleine völlig übernehmen...

wenn beide den mietvertrag unterschrieben haben dann kann er auch nur von beiden gekündigt werden. du kannst nur einen untermieter kündigen.

würde in 2 wochen zeit geben im besscheid sagen udn dann raus schmeißen wenn sein zeug nicht weg ist im vor die tür stellen

PinkVelvet  05.01.2010, 21:02

das geht doch nicht, wenn beide hausptmieter sind...