Mietminderung auf Vorvermieterbescheinigung
Hallo,
mein Vermieter will mir keine positive Vorvermieterbescheinigung austellen obwohl ich stehts pünktlich meine Miete bezahlt habe und auch sonstige Verpflichtungen nachgegangen bin. Begründen tut er dies aus folgenden Grund: Die Wohnung hat undichte Fenster, diese habe ich im November 2012 bei der Hausverwaltung als Mangel angezeigt, bis heute ist diesbezüglich nix passiert bzw. Hausverwaltung und Vermieter sitzen die Sache aus. Seit Februar 2014 habe ich die Miete angemessen nach Rücksprache mit meinem Anwalt um 15% gekürzt. Nun bezeichnet der Vermieter die Mietkürzung als Mietschulden und unrechtmäßig. Eine neue Wohnung hätte ich bereits, bekomme diese aber nur durch Vorlage dieser Bescheinigung. Bin am Überlegen dem neuen Vermieter zu erzählen was los ist. Was könnt ihr mir raten. LG & Danke
6 Antworten
Soweit die Kürzung nicht rechtmäßig entschieden wurde, stellt die einen Mieteinbehalt dar, den der Vermieter wahrheitsgemäß angibt. Sie können ja dagegen klagen dann wird die Rechtmäßigkeit und ein eventueller Unterlassungsanspruch ausgeurteilt!
Da ist mein Anwalt mittlerweile dran. Es hat sich in der gesamten Zeit trotz unzählige Schreiben durch den Anwalt und meiner Person auch nix getan bzw. die Schreiben wurden durch die Hausverwaltung stets ignoriert. Danke für ihre Antwort
Wenn die Mietminderung anerkannt wurde, kann dir daraus kein Strick gedreht werden. Deine bisherigen pünktlichen Mietzahlungseingänge kannst du sicher durch Kontoauszüge belegen. Von daher würde ich dem neuen Vermieter erzählen, dass es nicht deine Schuld ist.
Hoffentlich ist er ein ordentlicher Vermieter, der nicht nur an Miete, sondern auch am Mieter interessiert ist.
Danke Dir : )
... und diesen erheblichen Mangel willst Du aus der Frage ersehen haben? Glaube ich nicht.
Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung eines Vermieters dir eine solche Bescheinigung auszustellen. Er kann es also auch einfach verweigern.
Wenn du darauf angewiesen bist, dann erbringe den Nachweis über Kontoauszüge und erkläre den Rest faktisch und logisch. Eine andere Möglichkeit bleibt dir leider nicht.
Danke für den Hinweis mit den Kontoauszügen. : )
Da zockt dich dein Anwalt aber gehörig ab :-O
Mal abgesehen davon, dass kein VM zur Abgabe einer derartigen Bescheinigung überhaupt aus vertragl. Nebenpflicht verpflichtet wäre, deren Nachweis der M leicht durch Überweisungbelege selbst erbringen könnte, muß er damit kein verlangtes Anerkenntnis abgeben, dass gerade kein Mietrückstand besteht, den er offenbar wg. unangemessener Mietkürzung behauptet.
Im Ergebnis verdient dein Rechtsbeistand gerade seinen Weihnachtsurlaub mit deinem Mandat, denn das muss er besser wissen und insbes. das hier einschlägige Urteil VIII ZR 238/08 des BGH v. 30.09.2009 kennen :-O
G imager761
Erzähl es einfach so wie es ist, dass es einen offenen Rechtsstreit gibt und du die Bescheingung jetzt nicht vorlegen kannst.
Hast du noch eine von dem Vermieter davor? Dann nimm die als Entlastung vielleicht.
Ja, hab ich von Februar 2012. Danke für die Antwort und den Tipp.
na das ist doch super. Es kann immer mal ein Missverständnis oder einen blöden Vermieter geben, aber so kannst du zumindest nachweisen, dass du vertrauenswürdig bist
anerkannt oder nicht (in diesem Fall wohl eher nicht) spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass ein erheblicher Mangel vorliegt. In solchem Fall ist die Miete Kraft Gesetz automatisch gemindert. Mietminderung bedeutet nicht Mietschulden, zumal angemessen gemindert wurde. Mietminderung ist nicht nachzuzahlen nach Abstellung des Mangels. Sie ist weder zu beantragen noch zu genehmigen.