fristlose kündigung der wohnung wegen mietschulden

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da ich selbst vermieter bin kann ich dir sagen dass dich niemand rauswerfen kann solange du zahlst, auch wenn es abgezahlt wird. ich kündigte damals meine mieterin die im verzug war. ich hatte mich damals rechtlich erkundigt, mein anwalt sagte dass ich wohl kaum eine chance habe, wenn sie wieder anfängt zu zahlen. die zahlung muss natürlich in der relation zu den rückständen stimmen. also nicht ein euro weise abbezahlen. bei 2200 euro würde ich ( im vergleich zu damals ) sagen, zahle 500 euro monatl. zurück. das dürfte genügen. wir vermieter sind in solchen situationen immer ziemlich machtlos ( leider - muss ich an dieser stelle auch mal sagen ) der mieter selbst hat sehr viele rechte und steht mehr im schutz als vermieter.

Es wird hier dann zur Zwangsräumung kommen, wenn ihr nicht freiwillig auszieht.

Diese Kosten sind dann erheblich und belaufen sich meist - ohne eigentliche Räumung - schon auf mehr als 1000 €.

Lasst euch auf jeden Fall nun in einem Mieterverein beraten. Hier wird auch zu klären sein, in welcher Form der Mitmieter haftet, denn wahrscheinlich wurden nicht nur Mietzahlungen nicht geleistet, sondern Post unterschlagen, damit euch nicht bakennt wird, dass keine Zahlungen erfolgen.

Solltet ihr dann noch einen gemeinsamen Briefkasten haben, klärt ab, an wen die Mahnungen genagen sind und wenn sie auch an euch gerichtet wurde, stellt Strafanzeige wegen der Unterschlagung der Post.

anitari  03.08.2010, 13:00

"...an wen die Mahnungen genagen sind..." vorausgesetzt es wurden überhaupt welche verschickt

Sobald der Mietrückstand zwei Monatsmieten beträgt, kann der Vermieter wirksam kündigen. Wodurch der Rückstand entstanden ist, ist unerheblich. Da werdet ihr euch auf einen Umzug einstellen müssen. Alles andere wird sehr teuer. Räumungsklage, Zwangsräumung. Das verursacht eine Menge Kosten, für die ihr gesamtschuldnerisch bürgt. Dass keine Mahnungern gekommen sind, klingt unglaubwürdig. Andererseits ist die Miete jeweils am 3. Werktag des Monats fällig und es bedarf gar keiner besonderen Aufforderung zur Zahlung. Das geht bereits aus dem Mietvertrag hervor.

Um die Kosten einer Zwangsräumung zu vermeiden, sollten Sie zahlen oder fristgerecht räumen!

"...und wie sehen die rechtlichen möglichkeiten aus?" Ziemlich schlecht. Die fristlose Kündigung könnt Ihr nur durch Zahlung der offenen Beträge abwenden. Auf eine Ratenzahlung kann sich der Vermieter einlassen, muß er aber nicht.

Intern könnt/müßt Ihr das mit der Dame die nicht richtig überwiesen hat klären.