meine Tochter 18 zieht zu Ihrem Freund-Unterhalt?

7 Antworten

Das kann ich leider nicht ändern. Sie ist 18! Wollte ja auch eigentlich nur wissen ob die Mutter nicht auch zahlen muß, da sie nicht mehr bei ihr wohnt. Und außerdem verdient die Mutter weitaus mehr als ich.

Klar, sofern die Mutter genügend Einkommen hat muss sie auch bezahlen. Es wird der Bedarf eurer Tochter ermittelt und jeder zahlt dann anteilig nach seinem Einkommen.

Locke72 
Fragesteller
 30.03.2012, 21:58

Sie ist ja aber freiwillig ausgezogen und könnte eigentlich noch zu Hause wohnen. kann es da nicht sein das ich bzw. wir deshalb nichts zahlen mussen?

fairytales  30.03.2012, 22:26
@Locke72

Also wenn sie studiert und dazu in ne andere Stadt geht, dann definitiv nicht. Ansonsten meine ich wärt ihr aber dennoch barunterhaltspflichtig, da sie volljährig ist. Aber da bin ich mir nicht 100%tig sicher.

Allerdings wird vom Unterhaltsanspruch Bafög und Kindergeld abgezogen und auch ein Teil ihres Nebenjobs, sofern sie denn einen hat.

ichweisnix  31.03.2012, 17:32
@Locke72

Sie ist ja aber freiwillig ausgezogen und könnte eigentlich noch zu Hause wohnen. kann es da nicht sein das ich bzw. wir deshalb nichts zahlen mussen?

Ihr müßt ja auch zahlen, wenn sie zuhause leben würde. Der Bedarf ist hier aber geringer, da ja ein Zimmer mehr weniger kostet als eine Wohnung.

Eifelmensch  31.03.2012, 22:23
@ichweisnix

Der Bedarf ist hier aber geringer,

Das kann man so pauschal nicht sagen!
Ab Einkommensstufe 8 (3900 - 4300,-€) ist der Bedarf eines zu Hause lebenden Kindes höher als der eines Kindes mit eigenem Hausstand. Und die Einkommensstufe 8 ist mit zusammengerechneten Einkommen sehr schnell erreicht.

Mit 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Wo sie wohnt ist dabei egal, da es ab 18 keinen Betreuungsunterhalt mehr gibt. (Allerdings Naturalunterhalt).

Der Unterhaltspflichtige kann hierbei grundsätzlich auf Naturalunterhalt verweisen, z.B. Wohnraum zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsberechtigte darf also nicht ohne Grund ausziehen und dann den erhöhten Barunterhalt verlangen.

Bin ich allein Unterhaltspflichtig?

Sofern die Mutter leistungsfähig ist nicht.

macht gerade Abi und möchte dann eine Lehre bzw.Studium beginnen.

Solange sie noch Abi macht ist sie priviligiert. D.h. sie steht in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigen an 1. Stelle. Mit dem Ende des Studium endet dies. Gibt es noch weitere Unterhaltsberechtigte, dann können diese dann vorranig sein.

Eifelmensch  31.03.2012, 22:19

Der Unterhaltspflichtige kann hierbei grundsätzlich auf Naturalunterhalt verweisen, z.B. Wohnraum zur Verfügung stellen.

Diese Möglichkeit steht dem bisher barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht zu!

Solange sie noch Abi macht ist sie priviligiert. D.h. sie steht in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigen an 1. Stelle. Mit dem Ende des Studium endet dies.

Nicht wenn sie auszieht. Dann spielt es keine Rolle ob sie Schülerin ist oder nicht, da dann das Merkmal "bei einem Elternteil lebt" schon fehlt. Ohne dieses Merkmal, keine Privilegierung.

Die Unterhaltspflicht hat mit dem Wohnort der Tochter nichts zu tun.

Lediglich der Bedarf der Tochter ändert sich (er kann höher oder niedriger sein), alles andere bleibt für dich gleich.

Ihr Freund ist deiner Tochter gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Unterhaltspflichtig sind nur du und die Mutter.

Ich kann es mir nicht verkneifen:

Hast du sonst keine Sorgen??Der Altersunterschied ist enorm!Willst du wirklich,dass deine Tochter von diesem soviel älteren Mann finanziell abhängig ist??