Meine Mutter ist verstorben und hat mich enterbt.Mein Stiefvater und meine Schwester sind alleinerbe.Was ist mein Pflichtteil bei 150000€ Vermögen?
Testament mit 150000€
6 Antworten
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Waren die beiden in Zugewinngemeinschaft verheiratet wäre der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 1/4 + 1/4 pauscheln Zugewinnausgleich. Die Kinder Erben dann den Rest zu gleichen Teilen. Somit wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 1/4 und der Pflichtteil 1/8 des Vermögens des Erblassers, also ihrer Mutter. Das Vermögen des Stiefvaters bleibt, soweit es keine Schenkungen der Mutter waren, hingegen außen vor.
War das Vermögen der Mutter inclusive aller Sach- und Immobilienwerte 150000€ wäre der Pflichteil also ca. 18750€.
Voraussetzung ist natürlich es gibt kein gemeinsames Testeamt mit einen vorverstorbenen Ehegatten.
Bei zwei Kindern erben die Kinder 50 %, der Vater ebenfalls 50 %. Dir würden also 25 % des Gesamtnachlasses zustehen. Der Pflichtteil davon ist die Hälfte - als 12,5 %, welcher dir in bar ausgezahlt werden muss. In manchen Fällen kann aber sorgar der Pflichtteil wegfallen - z. B. wegen großen Undanks.
Der Ausdruck stammt zum Glück nicht von mir, sondern von einem befreundeten Rechtsanwalt. :-)
lies dich mal ein - damit verliert man selbst den Pflichtteil
Peter ich muss mich nicht einlesen. Ich stimme dem ja zu, aber es heißt "grober Undank" nicht "großer Undank".
Super, passt
dein Stiefvater wird 50% bekommen, deine Hälfte wären die 25% jeweils; davon die Hälfte: 12,5% - den Betrag must du einfordern und der muss in Bar ausbezahlt werden. Wenn deine Mutter im Grundbuch steht, steht dir auch davon dein Teil zu.
Das Gesammtvermögen wurde mit 150000 TM Notariel festgehalten und Verstobene Mutter und Stifvater waren alleinerbe.Nach dem Tod meiner Mutter solle nur meine Schwester ihr Erbteil bekommen und ich nichts.
Was kann ich nun einfordern? Danke im vorraus
Dein Pfllichtteil - per Anwalt - die Anwaltskosten tragen die Gegner - die Beerdigungskosten können aus dem Vermögen der Mutter getragen werden. Das wird berücksichtigt.
Ich bin Rentner mit wenig Rente und war beim Anwalt.Wollte nur wissen ob er den Fall übernehmen solle und hat erst mal 60€ kassiert und nichts weiter gemacht.
Bei dem zu erwartenden Geld lohne es sich nicht und es würden für mich auch erst mal Kosten entstehen.Bin nun genauso schlau wie vorher. Sollte ich einfach eine Zahlungsforderung mit Frist an meinen Stiefvater (Summe x) stellen?
such dir nen Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht - der soll deinen Anteil einklagen. um die 18000 lohnt sich nicht - was ist das für ein Vollpfosten
Der Anwalt ist ja für Erbrecht zuständig,aber meinte 1/8des was mir zusteht und das währen ca 8000€ .Ist das richtig?
rechnen kannst doch - 150.000:8=
Also ca. um 18000TM. also Im Testament stand 150000€ Gesamtvermögen ,das allerdings sicherlich höher sein könnte.Sollte ich erstmal ein Schreiben an meinen Stiefvater mit Zahlungsforderung schicken? Oder wird er sich weigern?
Für den Pflichtteil ist das Vermögen zum Todeszeitpunkt des Erblassers relevant. Sie haben diesbezüglich ein Auskunftsrecht gegen die Erben. Irgendwelche vorab festgehaltenen Vermögensbewertungen sind irrelevant.
"Im Testament stand 150000€ Gesamtvermögen" das ist nach §2311 Abs 2 Satz 2 BGB komplett irrelevant. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2311.html
18.750 €, wenn ich mich nicht verechnet habe
1/8 des ganzen erbes halt
Würde ich auch hammerhart einklagen, gar keine scheu
Den Pflichteil braucht man nicht einzuklagen - wie der Name schon sagt...
wenn die anderen nicht freiwillig zahlen, musst du klagen, ansonsten hast du wenig möglichkeiten, sie zur zahlung zu zwingen
Freiwillig werden die keinen Cent rausrücken. Das wird über Rechtsanwalt und Gericht laufen müssen
Hallo! und der wird mir einfach so überwiesen? Ha,Ha!
Bist wohl Anwalt für Erbrecht und hast nichts zu tun.
Bist Du Dir da sicher!? Ich sehe hier für jeden 1/3 und dann ist die Hälfte 1/6!?
Vom "Vermögen" wird sicher noch was wegefallen - eventuelle Schulden, offene Rechnungen, Beerdigungskosten, Notarkosten,...
Und zum Pflichtteil, lies dich mal hier zb ein:
"grober Undank" - sonst alles gut :-)