Meine Mutter ist verstorben und hat mich enterbt.Mein Stiefvater und meine Schwester sind alleinerbe.Was ist mein Pflichtteil bei 150000€ Vermögen?

6 Antworten

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Waren die beiden in Zugewinngemeinschaft verheiratet wäre der gesetzliche Erbteil des Ehegatten 1/4 + 1/4 pauscheln Zugewinnausgleich. Die Kinder Erben dann den Rest zu gleichen Teilen. Somit wäre Ihr gesetzlicher Erbteil 1/4 und der Pflichtteil 1/8 des Vermögens des Erblassers, also ihrer Mutter. Das Vermögen des Stiefvaters bleibt, soweit es keine Schenkungen der Mutter waren, hingegen außen vor.

War das Vermögen der Mutter inclusive aller Sach- und Immobilienwerte 150000€ wäre der Pflichteil also ca. 18750€.

Voraussetzung ist natürlich es gibt kein gemeinsames Testeamt mit einen vorverstorbenen Ehegatten.

Bei zwei Kindern erben die Kinder 50 %, der Vater ebenfalls 50 %. Dir würden also 25 % des Gesamtnachlasses zustehen. Der Pflichtteil davon ist die Hälfte - als 12,5 %, welcher dir in bar ausgezahlt werden muss. In manchen Fällen kann aber sorgar der Pflichtteil wegfallen - z. B. wegen großen Undanks.

DietmarBakel  03.10.2018, 09:55

"grober Undank" - sonst alles gut :-)

Lotta1965  03.10.2018, 09:58
@DietmarBakel

Der Ausdruck stammt zum Glück nicht von mir, sondern von einem befreundeten Rechtsanwalt. :-)

peterobm  03.10.2018, 10:07
@DietmarBakel

lies dich mal ein - damit verliert man selbst den Pflichtteil

DietmarBakel  03.10.2018, 10:12
@peterobm

Peter ich muss mich nicht einlesen. Ich stimme dem ja zu, aber es heißt "grober Undank" nicht "großer Undank".

MaWi2901  04.11.2020, 10:47

Super, passt

dein Stiefvater wird 50% bekommen, deine Hälfte wären die 25% jeweils; davon die Hälfte: 12,5% - den Betrag must du einfordern und der muss in Bar ausbezahlt werden. Wenn deine Mutter im Grundbuch steht, steht dir auch davon dein Teil zu.

hansi1924 
Fragesteller
 03.10.2018, 09:59

Das Gesammtvermögen wurde mit 150000 TM Notariel festgehalten und Verstobene Mutter und Stifvater waren alleinerbe.Nach dem Tod meiner Mutter solle nur meine Schwester ihr Erbteil bekommen und ich nichts.

Was kann ich nun einfordern? Danke im vorraus

peterobm  03.10.2018, 10:01
@hansi1924

Dein Pfllichtteil - per Anwalt - die Anwaltskosten tragen die Gegner - die Beerdigungskosten können aus dem Vermögen der Mutter getragen werden. Das wird berücksichtigt.

hansi1924 
Fragesteller
 03.10.2018, 10:14
@peterobm

Ich bin Rentner mit wenig Rente und war beim Anwalt.Wollte nur wissen ob er den Fall übernehmen solle und hat erst mal 60€ kassiert und nichts weiter gemacht.

Bei dem zu erwartenden Geld lohne es sich nicht und es würden für mich auch erst mal Kosten entstehen.Bin nun genauso schlau wie vorher. Sollte ich einfach eine Zahlungsforderung mit Frist an meinen Stiefvater (Summe x) stellen?

peterobm  03.10.2018, 10:17
@hansi1924

such dir nen Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht - der soll deinen Anteil einklagen. um die 18000 lohnt sich nicht - was ist das für ein Vollpfosten

hansi1924 
Fragesteller
 03.10.2018, 10:25
@peterobm

Der Anwalt ist ja für Erbrecht zuständig,aber meinte 1/8des was mir zusteht und das währen ca 8000€ .Ist das richtig?

peterobm  03.10.2018, 10:32
@hansi1924

rechnen kannst doch - 150.000:8=

hansi1924 
Fragesteller
 03.10.2018, 10:41
@peterobm

Also ca. um 18000TM. also Im Testament stand 150000€ Gesamtvermögen ,das allerdings sicherlich höher sein könnte.Sollte ich erstmal ein Schreiben an meinen Stiefvater mit Zahlungsforderung schicken? Oder wird er sich weigern?

ichweisnix  08.10.2018, 08:38
@hansi1924

Für den Pflichtteil ist das Vermögen zum Todeszeitpunkt des Erblassers relevant. Sie haben diesbezüglich ein Auskunftsrecht gegen die Erben. Irgendwelche vorab festgehaltenen Vermögensbewertungen sind irrelevant.

18.750 €, wenn ich mich nicht verechnet habe

1/8 des ganzen erbes halt

Würde ich auch hammerhart einklagen, gar keine scheu

dandy100  03.10.2018, 09:53

Den Pflichteil braucht man nicht einzuklagen - wie der Name schon sagt...

Elfenmoerder  03.10.2018, 09:54
@dandy100

wenn die anderen nicht freiwillig zahlen, musst du klagen, ansonsten hast du wenig möglichkeiten, sie zur zahlung zu zwingen

peterobm  03.10.2018, 10:05
@dandy100

Freiwillig werden die keinen Cent rausrücken. Das wird über Rechtsanwalt und Gericht laufen müssen

hansi1924 
Fragesteller
 03.10.2018, 22:09
@dandy100

Hallo! und der wird mir einfach so überwiesen? Ha,Ha!

DietmarBakel  03.10.2018, 09:54

Bist wohl Anwalt für Erbrecht und hast nichts zu tun.

MaWi2901  04.11.2020, 10:50

Bist Du Dir da sicher!? Ich sehe hier für jeden 1/3 und dann ist die Hälfte 1/6!?