Schwester erbt Haus, was ist mit der Einrichtung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Schwester hat Dir Schadensersatz für die Gegenstände zu zahlen, die sie ohne Deine Zustimmung verschenkt! Wenn Sie nicht per Testament zur Alleinerbin eingesetzt wurde, darf sie keinen Gegenstand Deiner Eltern verschenken. Das ihr zu deren Lebzeiten gehörende Haus ist mit dem fest verbundenen Zubehör ihr Eigentum geworden. Alles andere gehört zur Erbmasse. Und an der bist Du als gesetzliche Miterbin berechtigt. Lasse Dir beim Amtsgericht einen Erbschein ausstellen und zwinge Deine Schwester zur Aufstellung einer Inventarliste der Gegenstände, die sie nach dem Tode der Eltern in ihren Besitz genommen hatte, obwohl die nicht zum Haus gehören. Mit dem lächerlichen Pflichtteill lasse Dich auf keinen Fall abfinden. Beschaffe Dur das Bürgerliche Gesetzbuch für ab 10,- € in der Buchhandlung. Darin ist alles über deine Rechte geregelt. bist Du zu dumm und faul zum Lesen, gehe zum teuren Anwalt. Hast Du für den kein Geld, beantrage bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für kostenlose Ratschläge. Für Prozesse kannst Du dann auch Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Anwaltes beantragen beim Prozessgericht. Auch hier hilft Dir die Anwaltschaft gerne weiter.

Eigentlich gehören die Möble ja Eurer mutter, was sie da macht ist unter aller Würde. Tu Dich mit Deiner Mutter zusammen und verhindert das.

Soweit ich weiß gehört ihr NUR das Haus, alles andere bewegliche Vermögen das deinem Vater gehörte muss unter den Erben geteilt werden, wenn ich mich nicht irre, so war es zumindest bei mir.

natürlich darf sie das nicht, sie hat es überschrieben "bekommen"? das ist ja schon nicht okay