Mahung nach 1 Jahr für 2 cent?

5 Antworten

Ist das wirklich zulässig ?

Dem Grunde nach schon, da die Hauptforderung nicht vollständig beglichen wurde.

Ich dachte immer eine erinnung darf keine Gebühren beinhalten ?! Sicherlich sterbe ich nicht von dem betrag :D

Die verzugsbegründende Mahnung hat kostenlos zu erfolgen. Jede weitere darf mit maximal 2,50 € in Rechnung gestellt werden. Allerdings wird es spätestens ab der dritten Mahnung witzlos.

Man kann auch wegen einem Cent mahnen. Das ist so, der Fehler liegt bei dir. Es ist auch egal, ob du den Fehler absichtlich oder versehentlich gemacht hast. Die zwei Cent sind zu überweisen, sowie Zinsen von 5% über Basiszins (* was rechnerisch allerdings unterhalb von einem Cent liegt).

Ansonsten darf vom Gläubiger (sofern er normaler Privatunternehmer ist) nur an Kosten gefordert werden, was direkt entsteht. Also Briefporto usw. Das ist je nach Gericht ein Betrag von 1€ bis allerhöchstens 2,50€. Die 5,05 € wären also viel zu hoch. Bedenke: Die öffentliche Hand (Stadtbibliotheken usw.) handelt nach einer anderen Gesetzesgrundlage. Da könnten 5,05€ durchaus völlig OK sein.

Ich dachte immer eine erinnung darf keine Gebühren beinhalten ?!

Streng genommen hast du Recht. Die Mahngebühren zählen zu den verzugskosten und ohne Verzug keine Erstattung von Verzugskosten. Auf der anderen Seite ist es gängige Praxis, auch in der ersten Mahnung die Mahngebühren einzufordern. Darüber hinaus liegen selten auch andere Gründe vor, dass du längst in Verzug war. So könnte die Zahlungsfrist bereits vertraglich vereinbart worden sein. Und nein, dazu reicht kein Datum auf der Rechnung aus. Oder auf der Rechnung stand eine ausführliche Belehrung zur BGB 30-Tages-Regel...

Im Endeffekt kannst du dich wegen den 2 Cent nicht streiten. Ob du dich dann wegen der Mahngebühren bzw. dem Briefporto streitest... Ich würde 1,50€ zweckgebunden überweisen ("Nur HF + Zinsen + Briefporto"). Wenn der Gläubiger dann keine Ruhe gibt, kann man ihn ignorieren. Nur Gerichtspost ist wichtig. Und ein Gericht müsste ihm erst mal mehr als diese 1,50€ zusprechen.

Sag ihm, er soll sich die Rechnung da hin stecken, wo die Sonne nicht hinscheint. Forderungen unter EUR 40,00 sind nicht vollstreckbar. Er kann dir im Zweifel gar nichts.

mepeisen  26.05.2015, 19:17

Forderungen unter EUR 40,00 sind nicht vollstreckbar

Bitte erzählt nicht so einen Blödsinn, wenn ihr keinerlei Ahnung habt. Ich weiß nicht, wo du das aufgeschnappt hast, aber das ist einfach nur falsch. Im Zivilrecht gibt es keine Nichtigkeitsgrenze.

wedsawetrtzg  26.05.2015, 22:42
@mepeisen

Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe geschrieben, dass es nicht vollstreckbar ist. Die Mindestforderung für einen gerichtlichen Mahnbescheid beträgt EUR 40,00. Die Forderung ist also existent aber nicht vollstreckbar. Bitte auf die Feinheiten achten, bevor du hier von "Blödsinn" schreibst.

mepeisen  27.05.2015, 08:51
@wedsawetrtzg

Dann lern du auch nochmal lesen. Ich schrieb eindeutig "Im Zivilrecht gibt es keine Nichtigkeitsgrenze". Das schließt den Mahnbescheid ein. Wo steht denn das bitte, was du dir da zusammendichtest?

kevin1905  27.05.2015, 15:29
@wedsawetrtzg

Den entsprechenden § der ZPO hätte ich gerne mal gelesen...

Wenn Du im Verzug bist sind zwischen 1,50 und 2,50 pro Mahnung zu zahlen

Gerichte anerkennen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11)und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) an Mahngebühren pro Mahn Schreiben

Ein Kollege von mir hat auch ein Brief bekommen vom Amtsgericht wegen 0,08 Cent, ich glaube das es rechtlich ist und die auch wenn es ein "lachhafter" Betrag ist, das Geld einfordern.

Grüße

musswaswissen 
Fragesteller
 26.05.2015, 18:11

Aber auch bei 1 Jahr nach "begleichen" der Rechnung ?

dasraphe  26.05.2015, 18:12
@musswaswissen

Wenn Sie den Betrag beglichen haben, dann natürlich nicht!

Aber Sie müssen es jetzt beweisen, dass Sie die Rechnung bezahlt haben.

Grüße

musswaswissen 
Fragesteller
 26.05.2015, 18:15
@dasraphe

Also diese 2 cent sind aktuell noch offen. Der zahlungseingang ist ja auch auf dem schreiben verzeichnet. Aber man hätte ja direkt schreiben können, Und nicht erst nach 1 Jahr, und dann noch gebühren verlangen ?!

dasraphe  26.05.2015, 18:17
@musswaswissen

Wie schon erwähnt sind geringe Beträge nicht vollstreckbar. Aber die Gebühren fallen ja an, wegen Post,Brief,Arbeitsgebühr... Ich würde mich dort telefonisch mal melden und fragen ob das die Wirklichkeit entspricht. Vielleicht haben die was übersehen.

mepeisen  26.05.2015, 19:18
@dasraphe

Wie schon erwähnt sind geringe Beträge nicht vollstreckbar

Doch, das sind sie.