Mahnung bekommen, aber schon gezahlt?

11 Antworten

Text der Mahnung lesen, da sollte in der Regel der Satz "wenn die Zahlung zwischenzeitlich eingegangen sein sollte betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos".

nein, in dem Falle hat sich die Zahlung mit der Mahnung überschnitten.

Meine Mutter arbeitet in diesem Gebiet und letztens ist das auch passiert das kann passieren wenn man einen bestimmten tag die rechnungen prüft und an einem vorherigen tag die mahnugen verschikt 

rufe dort freundlich an und kläre es auf sie werden es sicher verstehen aber bleibe freundlich 

wahrscheinlich war das nur ein versehen

Lg alllyyy

Nein. Wenn du schon gezahlt hast, musst du die Mahnung nicht mehr zahlen. Wenn du ganz sicher gehen willst, rufe an und kläre es persönlich, vielleicht haben die den Geldeingang ja nicht oder falsch registriert.

Mahnkosten müssen als Verzugskosten erstattet werden, wenn zum Zeitpunkt des Anfalls der Kosten (Erstellen des Mahnschreibens) tatsächlich Zahlungsverzug bestand. Dabei trägt grundsätzlich der Zahlungsverpflichtete das Risiko der verspäteten Ausführung einer Überweisung, da es für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung auf den Moment der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers ankommt.

Beispiel:

Zahlungsverzug bestand mit Ablauf des 21.12.2015. Am 22.12.2015 wird die Rechnung durch Erstellung eines Mahnbriefes angemahnt, es entstehen Mahnkosten. Am 24.12.2015 wird die Zahlung angewiesen, am 28.12.2015 gutgeschrieben. Mahnung trifft am 29.12.2015 ein.

Ergebnis: Mahnkosten sind zu erstatten, da bei ihrem Anfall Zahlungsverzug bestand.

franneck1989  29.12.2015, 20:27

So sicher wäre ich mir da nicht. Ein einseitig bestimmtes Zahlungsziel in der Rechnung reicht NICHT aus um Verzug auszulösen.

marcussummer  29.12.2015, 20:51
@franneck1989

Habe ich auch nicht behauptet, sondern ausdrücklich den Zahlungsverzug als Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatz der Mahnkosten genannt (auch im Beispiel). Aus der ursprünglichen Frage lässt sich leider nicht herauslesen, ob Verzug bestand. Das bleibt erst mal das Geheimnis des Fragestellers... :-)

franneck1989  29.12.2015, 21:01

Ich hab das Wort "Beispiel" überlesen. alles gut :)

mepeisen  29.12.2015, 23:59

Es geistern leider sehr viele Falschinformationen in diesem Bezug herum. Auch wenn du es nachträglich richtig gestellt hast: In Zukunft wäre es immer gut, einen weiteren Satz zu ergänzen. beispielsweise: "Die erste (verzugsbegründende) Mahnung muss streng genommen kostenfrei erfolgen."

Die Ausnahmen, wann es keiner Mahnung bedarf, stehen im BGB. Klassisches Beispiel ist die Wohnraummiete. Die ist vertraglich vereinbart meist fällig auf den 3. des Monats. Letztendlich steht das aber sogar so im Gesetz zur Fälligkeit. Hier liegt dann bereits Verzug vor, wenn die erste Mahnung verschickt wird.

Problem: Auch hier bei GF geistern viele umher, die immer wieder absurd in den Raum stellen, dass Geldschulden immer sofort fällig seien und dass man da niemals Mahnungen verschicken muss. Man sei sofort in Verzug.

Dass du hier dich besser auskennst, bedeutet halt nicht, dass deine Beiträge dann richtig verstanden werden ;-)