Lohnpfändung trotz P-Konto

7 Antworten

hallo, ein p konto schützt vor pfändung nicht, wurde aber schon ausreichend beantwortet. die pfändung beim arbeitgeber hat nichts mit dem p konto zu tun. dort kann natürlich eine pfändung beantragt werden. zuvor muss aber jedoch erst einmal ein gerichtlicher beschluss erfolgen, sonst könnte ja jeder mal zum arbeitgeber gehen und sagen, der schuldet gib mir... die gute frau brauch einen anwalt, mit dem fordert sie erst einmal den unterhalt ein. zahlt er nicht, muss sie klagen. zahlt er dann immer noch nicht kann man den gerichtlichen mahnbescheid erlassen. reagiert er darauf nicht kommt die vollstreckung und dann die pfändung. auch bei anderen schulden verläuft das in der regel so...

so ist mir der ablauf im groben bekannt... nagel mich aber bitte nicht darauf fest. dein bekannter sollte sich vorsichtshalber beraten lassen, schuldnerberatung würd ich da empfehlen.

Wenn mir Pfändungsanträge auf den Schreibtisch flattern, ist das erste, was ich überprüfe, ob beim Arbeitnehmer überhaupt ein pfändbares Einkommen vorliegt. Meist ist das nicht der Fall. Das bekommt der Antragsteller mitgeteilt und damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Ob Unterhaltszahlungen Vorrang vor anderen Schulden habe, wäre mal sehr interessant zu wissen, solch einen Fall hatte ich bisher noch nicht.

RedTigerchen  21.09.2012, 11:37

ja unterhalt kommt vor schuldenzahlung...

Also muss er jetzt Angst haben das alle Gläubiger ne Lohnpfändung beim Arbeitgeber einreichen oder geht das nicht?

Jain. Grundsätzlich ist eine Lohnpfändung auch bei einen P-Konto möglich. Aber auch bei der Lohnpfändung sind die Pfändungsfreigrenzen zu beachten. Diese gilt aber bei Unterhaltsforderungen nicht. Bei Unterhaltsforderung ist der Selbstbehalt bereits bei der Titulierung zu beachten. Grundsätzlich ist aber auch eine Unterhaltspfändung soweit zu begrenzen, das dem Schuldner das lebensnotwenidge verbleibt.

Nun droht diese mit Lohnpfändung

Mal langsam. Hat die Frau denn schon einen Titel ? Heißt notarielle Anerkennung, gerichtlicher Vergleich Urteil o.Ä. Ohne einen Titel kann zunächstmal überhaupt nicht gepfändet werden.

Ohne Titel muss ja geklärt werden, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Das setzt Leistungsfähigkeit voraus. D.h. nach Abzug der Berufsbedingten Aufwendungen, der Zahlung des Kindesunterhalts und der Bedienung anrechnungsfähiger Schulden muß zunächst der Selbstbehalt verbleiben.

Die Schulden spielen übrigens sowohl beim Unterhalt als auch beim Zugewinnausgleich eine Rolle. Bei den Schulden ist es natürlich wichtig, wer der Schuldner ist und wann und warum sie aufgenommen wurden.

Was kann man den gegen Lohnpfändungen machen ?

Zu allererstmal muß man versuchen den Titel aus dem die Lohnpfändung betrieben wird gar nicht entstehen zu lassen oder ändern zu lassen. Als weiteres Mittel wäre es möglich, Harz 4 zu beantragen, da hier die Unterhaltsleistungen vor Berechnung der Leistung vom Einkommen abgezogen wird.

Klar geht eine Lohnpfändung auch bei einen P- Konto,nur wenn er nicht viel genug verdient ist wohl nichts zu pfänden.Kommt halt drauf an was er verdient und für wieviele Leute er unterhaltspflichtig ist.Da gibt es Tabellen da kann man nachsehen.

Wennman ein normales P-Konto hat,sind 985 Euro geschützt.Alles darüber nicht.Hat man unterhaltspflichtige Personen,muss man den Betrag erhöhen lassen.