Folgt bei einem neuen Job automatisch eine Lohnpfänung auf das gepfändete P-Konto?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also bleibt mal sachlich Leute. In erster Linie geht es hier darum Fragen zu beantworten, verurteilen steht hier keinem zu.

Wenn dein Konto vom Gläubiger bereits gepfändet wurde, dann wird dein Gläubiger dieses Konto auch weiter pfänden wenn dein Lohn dort eingeht.

Wenn du mehr Informationen zum P-Konto brauchst, dann kannst du das hier kostenlos nachlesen.

http://www.autos-ohne-schufa.de/p-konto/Das-pfaendungsfreie-Girokonto-eBook.pdf

Das mit dem Sparbuch halte ich für keine gute Idee, sollte dein Gläubiger dahinter kommen, wird er auch dieses pfänden lassen und dein pfändungsfreier Betrag ist dann auch weg.

Wenn du dem Gläubiger eine Ratenzahlung oder einen Vergleich anbieten kannst, dann mach das doch. Hierzu brauchst du nur den Gläubiger anschreiben und ihm deinen Vorschlag mitteilen. Die meisten Gläubiger sind mit so einer Regelung einverstanden, da es die einzige Möglichkeit ist, wie sie wenigstens noch einen Teil ihrer Forderung eintreiben können.

Gruß

So wie ich gelesen habe, bist Du auf einen Betrüger hereingefallen, der bei einer Anwaltskanzlei deine Unterschrift gefälscht hat.

Da würde ich schnellstens zur Polizei gehen und erst einmal Anzeige wg. Betruges und Urkundenfälschung erstatten. Dann würde ich mich mit der betroffenen Anwaltskanzlei in Verbindung setzen und unbedingt dort ein persönliches Gespräch vereinbaren, damit Du dort beweisen kannst, daß nicht nur die Kanzlei, sondern auch deine Wenigkeit Opfer dieses Betrügers geworden ist. Ich kann mir da vorstellen, daß man so einer Lösung kommen kann. Dazu aber unbedingt das Aktenzeichen der Anzeige mitnehmen und ev. auch Dokumente, auf denen deine Orginalunterschrift zu sehen ist. Betrüger haben nun mal die Eigenschaft, daß sie solche Maschen meistens nicht nur einmal abziehen, sondern mehrmals. Vielleicht ist dieser Zeitgenosse der Polizei schon bekannt?

Für das P-Konto existieren Tabellen, die den pfändungsfreien Betrag festlegen. Sollte dein Gehalt oberhalb dieser Beträge liegen, solltest Du dich erkundigen, wie hoch der pfändungsfreie Anteil deines Gehaltes ist, der liegt in der Regel oberhalb der Beträge für das P-Konto. Aber den muß Du dir durch das Gericht bestätigen lassen.

Wenn der Gläubie weis wo Du arbeitest, kann er eine Lohnpfändung beantragen, dann muß Dein Arbeitgeber als Drittschuldner alles was Pfändbar ist an Ihn überweisen. Da Du eine Kontopfändung hast und das P-Konto nur bis zu einem gewissen Betrag nicht pfändbar ist und Du jetzt mehr Netto verdienst mußt Du zum Amtsgericht und über diese Differenz nach der ZPO§850 eine neue Freigabe holen. Vorsicht, die Kontopfändung gilt auch für Sparbücher.

ihr habt mich da falsch verstanden - ich will meine Schulden zahlen, brauch nur etwas Zeit. außerdem sinds keine Schulden, die ICH verursacht habe. Ich bin da auf einen Betrüger reingefallen, der meine Unterschrift bei einer Anwaltskazlei gefälscht hat und diesen nicht bezahlt hat. Jetzt sitze ICH aber auf den Schulden und habe eine Kontopfändung.

Reservist  26.11.2010, 14:37

Achso, hm, na klar.

Wieso zahlst du deine Schulden nicht einfach?