Lohnfortzahlung bei einem Zeitlohn?
Hallo! Ich befinde mich im Beschäftigungsverbot und möchte wissen, ob ich ein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor oder während der Schwangerschaft weiter bezahlt bekomme. Bei mir ist es relevant, da ich nach Stunden bezahlt wurde und in der SS nicht mehr so viele Stunden bekommen habe.
Danke :-)
2 Antworten
Dein Arbeitgeber muss dir bei wöchentlicher Abrechnung den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen weiterzahlen und bei monatlicher Abrechnung geht er von den vergangenen 3 Monaten aus.
War die Dauer des Arbeitsverhältnis kürzer, legt er diesen kürzeren Zeitraum zu Grunde.
Der Arbeitgeber benötigt zur Berechnung zunächst den genauen Beginn der Schwangerschaft (Zeugnis des Arztes oder der Hebamme). Ist kein Datum angegeben, rechnet er vom voraussichtlichen Geburtsdatum (das immer angegeben ist) 280 Tage zurück.
Anschließend ermittelt er den Referenzzeitraum für das Entgelt, also entweder die 3 Monate oder die 13 Wochen.
Der Zeitraum endet am letzten Tag des Monats, der dem Eintritt der Schwangerschaft vorausgeht, um 24 Uhr. Von diesem Zeitpunkt aus muss dein Arbeitgeber 3 Monate oder 13 Wochen zurückrechnen.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!
Richtig!
Wenn mein AG das jetzt nicht macht, wie argumentiere ich denn am besten bzw wer ist da mein Ansprechpartner. Kann ja schlecht sagen, hab ich bei gutefrage.net gesehen :D
Verweise deinen Arbeitgeber auf § 18 MuSchG "Mutterschutzlohn":
2 Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.
oder den Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz - BMFSFJ
https://www.bmfsfj.de/blob/121856/.../mutterschutz---arbeitgeberleitfaden-data.pdf
Unter 2.2.6. findest du "Entgeltfortzahlung bei mutterschutzbedingtem Arbeitsplatzwechsel oder Beschäftigungsverbot"
Dort findest du auch unter V. "Für was sind welche Behörden zuständig" die zuständigen Aufsichtsbehörden.
Der Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes.
Also das bedeutet, das doch die letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft ausschlaggebend sind?
Danke 🤗