Habe ich im Nebenjob bei einem Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

4 Antworten

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Bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft zahlt die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See" den Verdienstausfall.

Dafür muss der Arbeitgeber innerhalb der pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung eine "Umlage 2" in Höhe von 0,14 % des Einkommens der Beschäftigten einzahlen.

Der Arbeitsvertrag muss nicht beendet werden.

MarkusB1976 
Fragesteller
 30.10.2014, 10:01

Passiert das automatisch oder müssen wir dem "zweiten" AG meiner Frau da ggf. auf die Sprünge helfen?

lenzing42  30.10.2014, 12:50
@MarkusB1976

Vermutlich werdet ihr bei dem AG des Nebenjobs "nachhelfen" müssen.

Ihr könnt euch aber auch mit der www.minijob-zentrale.de in Verbindung setzen.

lenzing42  12.11.2014, 16:50
@lenzing42

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für des Stern.

Hallo,

zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung gibt es da keine Unterscheidungen. Für alle Arbeitnehmer gelten die gleichen Regelungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html

Das gilt auch bei Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, etc.

Mit der Berechnung des Elterngeldes kenne ich mich nicht aus.

Gruß

RHW

Griesuh  29.10.2014, 06:40

Bei einem 450€ Job ist der AG nicht Sozialversicherungspflichtig, zahlt auch keine Steuern. Im Krankheitsfalle, zahlt der AG für bis zu 42 Tage den Lohn weiter, danach geht sie leer aus, da nicht über den Minijob Krankenversichert. Sie hat jedoch auch Urlaubsanspruch mit Lohnfortzahlung

RHWWW  29.10.2014, 21:07
@Griesuh

In den von mir angesprochenen Bereichen gibt es keinen Unterschied zwischen einer Beschäftigung bis 450 Euro und einer Beschäftigung mit höherem Verdienst.

In der Sozialversicherung gibt es sehr gravierende Unterschiede zwischen diesen beiden Beschäftigungsarten.

Im Steuerrecht kann man (bzw. dr Arbeitgeber) bei einem Minijob zwischen einer Pauschal- oder einer Individualversteuerung wählen. Je nach persönlicher Situation (verheiratet?) können die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein.

Wenn Deine Frau krankgeschrieben ist, so gilt das genauso im Nebenjob. Bei einem 450-Euro-Job bekommt Deine Frau allerdings nur die 6 Wochen noch Geld. Von der Krankenkasse gibt es dann nichts, nur bei einem sozialversicherungspflichtigen Job.

MarkusB1976 
Fragesteller
 29.10.2014, 09:18

Ist denn krank schreiben hier mit Beschäftigungsverbot gleichzustellen?

sassenach4u  29.10.2014, 14:24
@MarkusB1976

Nein, damit bekommt sie auch dort ihr Geld weiter

Muss der auch zahlen?

Ja warum denn nicht?

MarkusB1976 
Fragesteller
 28.10.2014, 12:51

Das ist ne Gegenfrage, keine Antwort. Kannst du das vielleicht näher ausführen?

kevin1905  28.10.2014, 13:24
@MarkusB1976

Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis. Es gelten die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Urlaub, Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge, etc. wie für eine Vollzeitstelle.

Nur im Bezug auf Steuern und Sozialversicherung gibt es Abweichungen, arbeitsrechtlich keine.

MarkusB1976 
Fragesteller
 28.10.2014, 15:21
@kevin1905

Das ist ja mal eine Aussage. Ich war mir halt nicht sicher, da es sich ja "nur" um einen zusätzlichen, sprich Nebenjob handelt. der Hauptarbeitgeber zahlt ja.