Habe ich im Nebenjob bei einem Beschäftigungsverbot wegen einer Schwangerschaft einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Hallo zusammen, meine Frau ist Krankenschwester, hat eine 50% Stelle in einem KH und arbeitet nebenbei in der häuslichen Intensivpflege auf 450€ Basis. Jetzt ist sie Schwanger und es steht ein Beschäftigungsverbot, ausgesprochen durch die Frauenärztin, im Raum. Der Hauptarbeitgeber muss ja während dem Beschäftigungsverbotes weiterhin zahlen. Wie sieht das denn beim AG des Nebenjobs aus? Muss der auch zahlen? Ist ja gearde in Puncto Elterngeldberechnung wichtig zu wissen. Danke Gruß Markus
4 Antworten
Bei einem Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft zahlt die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See" den Verdienstausfall.
Dafür muss der Arbeitgeber innerhalb der pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung eine "Umlage 2" in Höhe von 0,14 % des Einkommens der Beschäftigten einzahlen.
Der Arbeitsvertrag muss nicht beendet werden.
Vermutlich werdet ihr bei dem AG des Nebenjobs "nachhelfen" müssen.
Ihr könnt euch aber auch mit der www.minijob-zentrale.de in Verbindung setzen.
Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für des Stern.
Hallo,
zwischen Haupt- und Nebenbeschäftigung gibt es da keine Unterscheidungen. Für alle Arbeitnehmer gelten die gleichen Regelungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__3.html
Das gilt auch bei Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz, etc.
Mit der Berechnung des Elterngeldes kenne ich mich nicht aus.
Gruß
RHW
Bei einem 450€ Job ist der AG nicht Sozialversicherungspflichtig, zahlt auch keine Steuern. Im Krankheitsfalle, zahlt der AG für bis zu 42 Tage den Lohn weiter, danach geht sie leer aus, da nicht über den Minijob Krankenversichert. Sie hat jedoch auch Urlaubsanspruch mit Lohnfortzahlung
In den von mir angesprochenen Bereichen gibt es keinen Unterschied zwischen einer Beschäftigung bis 450 Euro und einer Beschäftigung mit höherem Verdienst.
In der Sozialversicherung gibt es sehr gravierende Unterschiede zwischen diesen beiden Beschäftigungsarten.
Im Steuerrecht kann man (bzw. dr Arbeitgeber) bei einem Minijob zwischen einer Pauschal- oder einer Individualversteuerung wählen. Je nach persönlicher Situation (verheiratet?) können die Auswirkungen sehr unterschiedlich sein.
Wenn Deine Frau krankgeschrieben ist, so gilt das genauso im Nebenjob. Bei einem 450-Euro-Job bekommt Deine Frau allerdings nur die 6 Wochen noch Geld. Von der Krankenkasse gibt es dann nichts, nur bei einem sozialversicherungspflichtigen Job.
Ist denn krank schreiben hier mit Beschäftigungsverbot gleichzustellen?
Nein, damit bekommt sie auch dort ihr Geld weiter
Muss der auch zahlen?
Ja warum denn nicht?
Das ist ne Gegenfrage, keine Antwort. Kannst du das vielleicht näher ausführen?
Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis. Es gelten die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Urlaub, Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge, etc. wie für eine Vollzeitstelle.
Nur im Bezug auf Steuern und Sozialversicherung gibt es Abweichungen, arbeitsrechtlich keine.
Das ist ja mal eine Aussage. Ich war mir halt nicht sicher, da es sich ja "nur" um einen zusätzlichen, sprich Nebenjob handelt. der Hauptarbeitgeber zahlt ja.
Passiert das automatisch oder müssen wir dem "zweiten" AG meiner Frau da ggf. auf die Sprünge helfen?