Lohnabrechnung bei Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

dein beschäftigungsverbot wird im rahmen des mutterschutzgesetzes ausgesprochen, also bekommst du lohn im rahmen dieses gesetzes. das ist was ganz anderes als die - auch im rahmen des mutterschutzgesetzes - festgelegte mutterschutzfrist von 6 wochen vor und 8 bzw. 12 wochen nach der geburt.

mutterschutzlohn ist somit vollkommen in richtig, du bekommst lohn im rahmen des Mutterschutzgesetzes.

LunaNightingale 
Fragesteller
 30.11.2017, 13:47

Ok. Daran hatte ich gar nicht gedacht! danke

Hexe121967  30.11.2017, 13:47

nebenbei: ab dem zeitpunkt der bekanntgabe der schwangerschaft beim arbeitgeber stehst du unter dem Mutterschutzgesetz.

Was da steht ist eigentlich egal. Evtl. hat deren Programm keine andere Vorlage dafür. Solange die Abrechnung selbst stimmt, ist das letztlich egal. Ungünstig formuliert ist es schon.

Hexe121967  30.11.2017, 13:50

nein, es ist vollkommen richtig formuliert.  ersatzlohn im rahmen des mutterschutzgesetzes nennt man nunmal mutterschutzlohn.

Lord2k14  30.11.2017, 17:17

Siehste. Wieder was gelernt. :-)

Warum rufst du nicht in der Personalabteilung an??

LunaNightingale 
Fragesteller
 30.11.2017, 13:25

Weil ich erst wissen will, ob das überhaupt notwendig ist ;)

Chrissibaer  30.11.2017, 13:30

Anrufen und korrigieren lassen