Löschungsbewilligung Grundbuch einkagen?
Hallo, Hatte einen rechtsstreit bei welchen ich ein vorbehaltsurteil unterschrieben habe.(Dummerweise) der Gläubiger hat sich daraufhin bei mir im Grundbuch eintragen lassen (Streitwert 1800,- euro) Nun wurde der rechtsstreit am 30.08 durch einen vergleich beendet. Die löschung im Grundbuch bedarf es einer Löschungsbewilligung vom Gläubiger. Diese habe ich trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht erhalten. Das einzige was ich erhalten habe ist der Sogenannte entwertete Titel. Will nun einen Kredit aufnehmen aber mit der eintragung im Grundbuch von dem Gläubiger ist das nicht möglich.
Die Frage ist nun. Kann ich diese Löschungsbewilligung mit einen anwalt einklagen und wer muss dann meine Anwaltskosten bezahlen?? Ich habe keine Rechtsschutz versicherung.
1 Antwort
Nach Abschluss der Verfahrens und Zahlung der Vergleichssumme, hat der Gläubiger das Recht auf einen Grundbucheintrag verloren. Du kannst also die Löschung des Eintrages einklagen. Die Anwaltskosten trägt der im Verfahren Unterlegene. In diesem Falle muss also der Gläubiger Deinen Anwalt bezahlen, selbst dann, wenn es zu keinem Verfahren kommt, weil der Gläubiger auf eine anwaltliche Aufforderung reagiert. Ich verstehe nur nicht, warum Du keinen Kredit bekommen solltest. Normalerweise reicht bei der Bank die Vorlage des entwerteten Titels, denn die Löschung des Grundbucheintrages ist dann nur noch ein formaler Akt, der allerdings in den Grundbuchämtern bis zu mehrere Monate dauern kann.