Lohnt sich ein Anwalt bei 200€ Streitwert und 100% recht ohne Rechtsschutz Versicherung?

10 Antworten

Indem Du nun die briefliche Korrespondenz aufnimmst. Hier einige Hinweise was Du ohne Anwalt unternehmen kannst:

http://iceolli.de/mahn/

Mein erstes Schreiben mit Rückzahlugnsaufforderung /-Termin wäre heute bei der Post als Einwurfeinschreibebrief.

und meinte er sei kein "Onlineshop" und müsste nicht in der Richtung
dafür gerade stehen, obwohl er sich seinen Fehler bewusst ist. Wie ist
die Rechtslage ?

Was hat das mit Shop zu tun. Für Fehler steht der gerade, der sie begeht. Irh habt einen Kaufvertrag gem. BGB und daran hat sich Dein Verkäuferschätzchen zu halten:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Du solltest jeglichen Dialog mit dem Verkäufer schriftlich führen, damit du für alles einen Nachweis hast. Der Verkäufer steht in der Pflicht dir den entsprechenden Artikel zu liefern oder den Preis zu erstatten, unabhängig davon ob ein dritter ihm die Fehllieferung erstattet.

Du solltest dem Verkäufer die Sachlage schriftlich formulieren (am besten per Einschreiben) und eine angemessene Frist zur Lösung des Problems setzen. Der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn das erfolglos bleibt wäre der nächste Schritt den Fall zur Anzeige zu bringen.

Alle Emails/Chatverläufe sollten vorsichtshalber gespeichert werden.

Unterm Strich sollte sich keiner melden, ist mein Geld weg

Das ist Quatsch. Der Verkäufer bekommt von Dir den falschen Prozessor zurück und er schickt Dir Dein Geld. Was der Verkäufer anderen Leuten geschickt hat, ist nicht Dein Problem.

meinte er sei kein "Onlineshop" und müsste nicht in der Richtung dafür gerade stehen

Doch, muß er. Er muß Dir das schicken, wofür Du bezahlt hast - oder der Deal ist geplatzt und Du bekommst Dein Geld zurück. Er kann ja keinen Ferrari anbieten, 50000 Euro kassieren und einen kaputten Fiat liefern. Da sollte ihm schon klar sein, daß er dafür sehr wohl geradestehen muß - ob er einen Shop hat oder nicht.

Erstatte Strafanzeige wegen Betrug.

Wenn er die Vorladung erhält, dürfte er andangen zu schwitzen.

Kaufvertrag ist nicht erfüllt seitens des Lieferanten. 

Du setzt ihm schriftlich eine Frist zur Lieferung des richtigen Prozessors, gleichzeitig bittest Du IHN um Zusendung eines Paketportos für die Rücksendung des falsch gelieferten Prozessors.

Lass dies einen Anwalt machen und frag den gleich, ob diese Kosten dann nicht von der Gegenseite zu übernehmen sind. D. H., Dein Anwalt kann dem mit dem Schreiben gleich die Rechnung für seine (die des Anwalts) Leistung beifügen.

Sofern er die gesetzte Frist für die Lieferung des bestellten Prozessors verstreichen läßt, kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, ebenfalls mit Fristsetzung. Wenn er nicht fristgerecht zahlt= Mahnbescheid etc., ER muß die Kosten des REchtsstreits tragen, sofern Du den Fall richtig geschildert hast. Allerdigns mußt Du die Gerichts-/Anwaltskosten verauslagen......

cheerio