Lebenslanges Wohnrecht und Gewohnheitsrecht?
Hallo Hier Meine Geschichte!
Ich habe mit Meiner Frau das Haus Meiner Schwiegereltern S.E. beide 68 Jahre gekauft. Wir haben Ihnen Lebenslanges Wohnrecht Eingeräumt. Bis dahin alles Ok. Nun wohnt aber seit längerer Zeit,mehr als 3 Jahre, mein Schwager nennen wir Ihn F. (34 Jahre) mit in dem Haus. Das Problem ist das F. nichts gelernt hat keine Arbeit hat, und auch kein Geld verdient,dazu auch noch heimlich Drogen nimmt, sowie lebt er auf kosten meiner S.E. Wir haben F. kein Wohnrecht im Grundbuch Eingetragen. F. droht jetzt schon das wenn Meine S.E also seine Eltern verstorben sind er nicht Ausziehen wird. Und wenn Wir das Haus Verkaufen wollen wird es Blut geben. Hier Meine Frage: Kann er nach dem Tod meiner S.E. dort weiter Wohnen, mit der Begründung er wohnt hier schon ewig (Gewohnheitsrecht)? Und wie kann ich ihn dann, bei Tod der S.E. vor die Tür setzen?
2 Antworten
Also das Miesbrauchsrecht (Lebenslanges Wohnrecht) ist nicht vererbbar, das heißt er kann das nicht von deinen S.E. übernehmen. Auch wenn er schon lange in diesem Haus wohnt, hat er nicht das unendliche Wohnrecht. Das Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Es gibt stillschweigende Vereinbarungen etc. aber kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht. Allerdings ist es nicht so einfach einen ALG2 Empfänger aus einer Wohnung zu kündigen. Da solltet ihr euch eventuell mal mit einem Anwalt zusammensetzten. Ich hoffe es bleibt friedlich bei euch und kümmert euch vielleicht schon zu Lebzeiten der S.E. um das Problem.
Hallo "banderLock"
Erst mal Danke für die schnelle Antwort.
Leider ist F. noch nicht einmal ALG 2 Empfänger, da ein Zitat "F. sich ja mal Arbeitslos melden muss, diese aber STRIKT ablehnt" den alle sind zu blöd Ihm eine Arbeit zu Vermitteln" Als Hintergrund Info möchte Ich noch sagen das F. schon 3 Studiengänge von Medizin über Baumaschine zurück zu Zahntechnik etc.. Angefangen hat und alle nach ca 6-15 Monaten Abgebrochen hat. Sein letzter Versuch war ein Praktikum bei der Landesbank (was jetzt auch schon wieder 1,5Jahre her ist) die Ihn nach 12 Monaten entsorgt haben, mit der Begründung er sei zu Alt! Nach einigen Tel-naten habe Ich erfahren das F. gegen über dem Vorstand der Landesbank bei der Eig-Feststellung, festgestellt/ Angemerkt hat, dass die Hälfte der Belegschaft, die zum teil schon 15 jahre und länger dort Arbeiten, zu Blöd sei richtige Finazdaten zu erarbeiten bzw zu Verarbeiten!
Aber zurück zum Thema. Eine stillschweigende Vereinbarung gibt es zwischen F. und Mir nicht. Da sich das Verhältniss in den letzten Jahren Massiv Verschlechtert hat. Das selbst Meine Frau keinen Kontakt zu F. (Ihrem Bruder) mehr hält! Darüber hinaus hat es auch riesen Ärger mit seinem Vater gegeben der Ihn Mehr als "einmal" aufgefordert hat etwas zu unternehmen, sich eine Arbeit zu suchen etc..! Darauf hin hat F. einen völligen Ausraster bekommen, und seinen Vater auf das wildeste beschimpft und beleidigt! Leider ist meine Schwiegermutter nicht in der lage gegen Ihren Sohn mit der nötigen Durchschlagskraft vorzugehen. Darüber hinaus vermüllt er das ganze Haus incl..Grundstück, so das selbst eine Garage für 3 Autos nicht mehr begehbar ist. Obwohl das Wohnrecht nur auf ein teil des Grundstückes und Haus bezieht!
Hallo Tom,
F hat keinerlei Recht nach dem Tod seiner Eltern in dem Haus zu bleiben. Da er auch keinen Mietvertrag hat, gilt die Mieterschutzrechte für ihn nicht. Er müßte also recht einfach aus dem Haus zu klagen sein.
Gruß
dervagabund