Kurzzeitkennzeichen für abgemeldetes Fahrzeug?
Ich möchte ein Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen (5Tages-Kenntzeichen) bewegen/ausführen.
Dieses Fahrzeug ist bereits abgemeldet und somit ist der Fahrzeugschein mit "ungültig" gekennzeichnet. Für die Zulassung eines Kurzeitkennzeichens benötigt man u.a. den Fahrzeugschein.
Ist in diesem Fall eine solche Zulassung möglich?
LG
6 Antworten
ja. man kann ja nur autos zulassen, die derzeit für niemand anderes zugelassen sind.
jetzt musst du dir eine autoversicherung suchen für das kurzzeit kennzeichen und kannst dann zur zulassungsstelle.
wenn du das auto hinterher vernünftig anmeldest (innerhalb von irgendeiner frist) rechnet die versicherung dir das kurzzeitkennzeichen für die normale zulassung an.
...jetzt musst du dir eine autoversicherung suchen für das kurzzeit kennzeichen und kannst dann zur zulassungsstelle.
Der 7-stellige eVB-Nrn.- Code wird benötigt für die Zulassung!
...wenn du das auto hinterher vernünftig anmeldest (innerhalb von irgendeiner frist) rechnet die versicherung dir das kurzzeitkennzeichen für die normale zulassung an.
Was bitte heißt bei dir "vernünftig"???
Es muß nur derselbe Versicherer sein um Kosten zu sparen... ;-) ob der jetzt vernünftig ist oder nicht - viel wichtiger ist doch, daß dieser günstig im Beitrag ist!!!
Du benötigst die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Nummer der KFZ-Haftpflichtversicherung, den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, deinen Personalausweis und den TÜV-Bericht. Du kannst das Kurzzeitkennzeichen im Ort deiner Meldeadresse oder im Ort des KFZ-Standortes beantragen. Im 2. Fall musst Du per Rechnung oder Kaufvertrag den Standort des KFZ nachweisen. Wenn Du selber Halter wirst, aber die KFZ Steuer von jemand anderem gezahlt werden soll, bzw. Du nicht Kontoinhaber des Kontos bist, von welchem die Steuer eingezogen werden soll, musst Du dir vorher das SEPA-Lastschriftmandat ausdrucken und vom Kontoinhaber unterschreiben lassen. Gleiches gilt, wenn Du jemanden in Vollmacht schickst, dann musst Du dieses vorab als Halter und Kontoinhaber unterschreiben und dem Bevollmächtigten mitgeben. Zusätzlich braucht dieser dann die Vollmacht und den Personalausweis von dir und neben den oben genannten Unterlagen auch seinen eigenen Personalausweis.
Das SEPA stimmt, allerdings musst Du sehr wohl einen Kaufvertrag oder eine Rechnung vorweisen, wenn Du nicht in der Stadt beantragst, in der Du gemeldet bist, sondern dort, wo das Fahrzeug steht. Nachzulesen beispielsweise in Köln auf www.stadt-koeln.de unter dem Suchbegriff Kurzzeitkennzeichen - Unterlagen.
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00728/index.html
Da steht nichts von Kaufvertrag oder Rechnung. Das geht die Stadt Köln auch gar nichts an. Datenschutz.
... und das ist wirklich nötig, wurde geprüft, und Dein Berater/Makler hat für Dich keine Zeit und lässt Dich hängen?
Es gibt doch sicherlich andere Möglichkeiten, oder?
Für das KZK brauchst du die EVB-Nummer (andere Nummer als für Normalzulassung) von der Versicherung, die Fahrzeugdaten und den gültigen HU-Bericht (Kopie reicht).
Es geht um ein Kurzzeitkennzeichen. Da braucht man kein SEPA Mandat und auch nicht die Zulassungsbescheinigung 2. Du musst auch keine Rechnung oder Kaufvertrag vorlegen.