Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen zum TÜV?
Habe ein Fahrzeug das vorübergehend abgemeldet wurde. Fahrzeugschein und Kennzeichen (ohne Zulassungsstempel) habe ich noch. Brief liegt bei der Bank.
Nun soll auf das Fahrzeug TÜV gemacht werden. Mein Werkstattler sagte mir nun das es eine sog. "Ruheversicherung" gibt mit der ich mit dem Auto zu einem TÜV-Termin und zurück fahren könnte (ohne Zulassung).
Zitat Google: "...Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung...."
Da ich keine Lust auf eine Anzeige wegen Fahren ohne Zulassung/ Versicherungsschutz habe würde ich die Profis unter Euch um Rat bitten!
10 Antworten
Ohne Anmeldung darf das Fahrzeug nicht in den Straßenverkehr.
Eine Ausnahme bildet das Überführungs- oder auch Kurzzeitkennzeichen - die Farbigen, die du immer mal sehen kannst.
Das wird für 1-5 Tage bewilligt, verlangt dann keinen gültigen Tüv, aber der Fahrer / Anmelder haftet für jeglichen Schaden, der entsteht. Kannnst du dir vieleicht auch bei einer Werkstatt oder dem Tüv selbst ausleihen - einfach mal fragen.
Das Auto muss natürlich auf den ersten Blick verkehrstauglich sein, sonst zieht dich die Polizei raus und macht dir nur Ärger.
Natürlich, wie denn auch sonst? Versicherungsbestätigung muß her und dort steht bei meiner ausdrücklich so ein Hinweis.
Die Fahrt zur Zulassungsstelle darf ja auch erfolgen (Innerhalb des Bezirkes incl. Nachbarbezirke), wenn es denn Kennzeichen gibt und die am Fahrzeug befestigt wurden.
Noch eine Möglichkeit: Jemand schleppt Dich dahin. Sollte aber nicht weiter als 10 km sein...
Aber eigentlich ist das auch nicht erlaubt. Und selber fahren ohne TÜV sowieso nicht. :)
Ein nicht angemeldetes Auto darf nicht von einem x-beliebigen Fahrer in Schlepp genommen werden. Der Fahrer des schleppenden Fahrzeugs muss den LKW-Führerschein besitzen.
Hat er lediglich den PKW-FS, wird er unerlaubter Weise zum Führer eines mehrachsigen Gefährts.
Grüße, ----->
Okay, danke. Das wusste ich auch noch nicht.
Dann könnte man das Fahrzeug also nur noch auf einem dafür vorgesehenen Hänger von einem dazu tauglichen Fahrzeug transportieren...
Dann ist das mit den roten Kennzeichen wohl doch die beste Möglichkeit. :)
... bitte was?
Wo gibt es denn so eines und warum sollte dies so sein?
Hier gibt es die Kennzeichen, die Fahrt zur Zulassung ist also erlaubt und die zum TÜV auch. Also bitte!
Das gilt soviel ich weiß nur für den Tag der Abmeldung. Wenn Du bspw. den Wagen vormittags abgemeldet hast, so ist er dennoch bis 24 Uhr versichert, so dass Du damit noch nach Hause fahren kannst.
Steht der Wagen bereits mehrere Tage abgemeldet rum, gilt das natürlich nicht. Dann bewegst Du ein nicht zugelassenes / versichertes KFZ. Das würde ich nicht riskieren!
Grüße, ----->
Ich würde mir von deinem Werkstattler ein rotes Kennzeichen leihen. Dann bist du aus dem Schneider und musst nicht auf die Auslegung von Paragraphen spekulieren
... und das dürfen die? Da steht aber in den Spielregeln etwas total anderes!
Quatsch mit Sauce? Wo bitte steht das denn?