Braucht man für den TÜV den Fahrzeugbrief oder reicht der Fahrzeugschein?

3 Antworten

Zulassungsbescheinigung Teil I reicht.

Dort wird dann auch vermerkt wann die nächste HU fällig ist.

Fahrzeugschein reicht völlig. Neben dem Auto sollte auch ein wenig Geld dabei sein :)

klugshicer 
Fragesteller
 28.01.2018, 02:15

Wie viel berechnet eigentlich die DEKRA der Werkstatt wenn der Halter das Fahrzeug über eine Werkstatt "tüven" lässt?

martinreschke  28.01.2018, 09:30
@klugshicer

Der TÜV bekommt nicht mehr. Die Werkstatt kann aber eine gestellungsgebuehr berechnen die auf dem Prüfbericht steht, der TÜV diese aber der Werkstatt vergütet, also hintenherum über den TÜV verkauft. Etwa 5....15€, manche Werkstätten machen das nicht kann sich aber im Preis bei der Abgasuntersuchung verstecken. Gewusst wie. Alles verstanden? Wenn Fz abgemeldet brauchst du den Brief.

TransalpTom  28.01.2018, 09:48
@klugshicer

nichts.

Die Werkstatt berechnet dem Kunden eine Gebühr, dass der Prüfer die GEräte der Werkstatt für due HU nutzen darf. Der Betrag ist auf dem Prüfbericht unten einzelnaufgeführt, das kann von 0 bis 15 EUR gehen, liegbt beim Pkw meistens bei 5 EUR bei Lkw bei 10 EUR.

Die HU Gebühr ist die slebe wie an der DEKRA Prüfstelle, 76 EUR (wenn die AU von der Werkstatt gemacht wird) und 103 EUR wenn die AU mitgemacht wird.

TransalpTom  28.01.2018, 09:50
@martinreschke

Wenn Kfz abgemeldet reicht ebenfalls der Schein. Seit der Umstellung auf Zulassungsbescheinigungn Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) wird der "Schein" bzw "Teil I" bei Abmeldung zurückgegeben und auch bei der HU benötigt. Alleine schon aus dem Grund, weil alle späteren Eintragungen nur in Teil I stehen.

19Michael69  09.02.2018, 13:26
@TransalpTom

Der "Schein" wird zurückgegeben und auch bei der HU benötigt ?!?!

Wie macht man dann die HU bei einem abgemeldeten Fahrzeug?

Da kann was nicht stimmen ;-)

Gruß Michael

Schein (ZB1) reicht.