Kurzes Kennzeichen mitnehmen?

3 Antworten

Es gilt grundsätzlich die Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 16a Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) wenn es um die Ausgestaltung der Kennzeichen geht. Dort ist die Größe genau vorgeschrieben.

Geht das in der Größe vorgeschriebene Kennzeichen bauartbedingt nicht an das Kfz, so prüft die Zulassungsstelle in jedem Einzelfall, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 FZV hierfür erteilt werden kann. 

Eine Mitnahme des Kennzeichens an ein anderes Kfz müsste somit ausgeschlossen sein.

In bestimmten Zulassungsbereichen gibt es auch Vorschriften, wie die Kennzeichen auszusehen haben. zB für München, Zentrum: M-AA 1111 Also 2 Buchstaben und vierstellige Zahl dahinter.

In den Randzonen kann es auch sein, daß 1 weiterer Buchstabe und 1 Ziffer geht. Also M-A 1Das sollte man vorher bei der Zulassungsbehörde anfragen. Dauert 2 min online.

Wenn ein Fahrzeug abgemeldet und veräußert werden soll, kann man sich die Nummer eine gewisse Zeit reservieren. Und so lange man im gleichen Zulassungsbezirk bleibt, ist das meist Null Problem.

man kann das Kennzeichen ähnlich wie beim Motorrad haben, vorher aber klären, ob die Zulassungsstelle damit einverstanden ist