Kennzeichen auf neues Auto übernehmen? (Hessen)
Hallo,
folgende Situation: Ich wohne in Landkreis X und hab auf meinem Auto ein Kennzeichen aus Landkreis Y, weil ich dort vorher gewohnt hab. In Hessen ist das ja kein Problem. Jetzt kommt bald mein Neuwagen und ich will wissen, ob ich das Kennzeichen einfach behalten kann.
Was ist zu beachten?
Muss ich das Auto wieder im Landkreis Y anmelden, um das alte Kennzeichen behalten zu können oder ist das egal?
Danke vorab!
4 Antworten
Du musst das Fz zwingend an deinem Hauptwohnsitz anmelden, also in deinem Fall in X. Willst du unbedingt ein Y-Kennzeichen, müsstest du schon tricksen und deinen Hauptwohnsitz vorübergehend nach Y verlagern und das Auto dort zulassen. Anschließend wieder nach X umziehen und das Y-Kennzeichen im Zuge der mittlerweile bundesweiten Kennzeichenmitnahme behalten. (Die hessische Sonderlösung gibt es nicht mehr.)
Diese neue Kennzeichenmitnahmeregelung funktioniert jetzt zwar bundesweit, aber nur noch bei Umzug des Halters und nicht mehr bei Halterwechsel, wie es bisher z.B. in Hessen möglich war.
Es geht also nicht um Bundesländer sondern um das jeweilige Stadtgebiet.
Welcher Landkreis für dich zuständig ist wirst du wohl selbst heraus finden müssen.
Ob es nun X oder Y ist, kann ich dir nicht sagen.
Ein Y-Kennzeichen wirst Du wohl nicht bekommen, egal wo Du wohnst oder hinziehst.
seit anfang dieses jahres ist es möglich, du musst trotzdem das neue auto bei der zuständigen zulassungsstelle anmelden und das kennzeichen behalten (als wunschkennzeichen)
Ah ok.
Wie ist es denn mit dem Ummelden? Also wenn z.B. der neue Besitzer das kennzeichen behalten will, aber nicht in Landkreis Y wohnt? Geht das dann auch nicht?