Kündigungsschutzklage,muss ich in der Zeit meine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anbieten oder kann ich warten bis ein Urteil gesprochen wurde?

3 Antworten

Das ist eher eine taktische, denn eine rechtliche Frage. Mit Erhebung der Kündigungsschutzklage hast du deine Arbeitskraft bei deinem Noch- Arbeitgeber angeboten. Insoweit ist nichts mehr zu veranlassen. Du bist erst einmal auch nicht verpflichtet auf dem Arbeitsmarkt nach einer anderweitigen Beschäftigung Ausschau zu halten.

Im Zweifel dürfte dies ohnehin für dein Lebenslauf möglicherweise schwierig sein. Anders gestaltet sich die Situation, läuft der Traumjob über den Weg. Dann wird es Zeit die Einigungsbemühungen zu intensivieren. Wenn du eine andere Tätigkeit aufnimmst kann sich sogar, zumindest theoretisch, ein ganz anderes Problem ergeben. Wenn du zu dem Arbeitgeber, den du per Kündigungsschutzklage verklagt hast, in unmittelbarer Konkurrenz stehst könnte dies, jedenfalls in Sonderkonstellationen eine erneute Kündigung provozieren. Im Zweifel alles mit einem Anwalt absprechen Also erst einmal klares Nein

Ich würde das mit dem Jobcenter klären.

Die Rechtmäßigkeit der Kündigung stellt das Arbeitsgericht fest. Zumindest bei uns wartest du hier aktuell über 1 Jahr auf einen Termin. Solange wird der AG dir keinen Lohn zahlen, sondern im Fall deines Sieges nachzahlen müssen.

Von irgendwas musst du in der Zeit ja auch leben, ebenso will deine Krankenversicherung bezahlt werden.

schakal478 
Fragesteller
 16.06.2018, 16:03

Soweit hast du Recht, das gleiche meint mein Anwalt auch, bin auch ab den 1.7. arbeitslos gemeldet und ALG wurde auch genehmigt. Bin in der Firma unbefristet beschäftigt,Anwalt,Betriebsrat und Verdi sagt die kommen mit der Kündigung nicht durch. Meine Frage ist nun muss ich Stellenangebote vom Amt annehmen, z.b. Leihfirmen wo ich wesentlich weniger verdienen würde. Mein Anwalt riet mir zu hause zu bleiben und den ganzen Prozess abzuwarten. Wie gesagt Lohn müssten die mir nachzahlen zumindest die Differenz zum Arbeitslosengeld bei positiven Ausgang für mich und das Amt holt sich das Geld vom Arbeitgeber zurück

kabbes69  16.06.2018, 17:43
@schakal478

dann solltest du dich fragen, ob du für den Fall deines Sieges wieder zurück wolltest. Falls Ja, würde ich dem Anwalt vertrauen, falls Nein, würde ich mich auf interessante Stellen (die du dir aussuchst) bewerben.

DerHans  17.06.2018, 11:50
@schakal478

Wenn die Kündigung nicht berechtigt war, muss die Firma dich rückwirkend bezahlen. Dann wird diese Nachzahlung natürlich mit dem AlG 1 verrechnet. Sonst würde ja praktisch die Arbeitsagentur für das Fehlverhalten der Firma zahlen.

Du musst bei deinem jetzigen (Noch-) Arbeitgeber ernsthafte Bemühungen zeigen, weiter zu arbeiten. Nimmt er dein Arbeitsangebot nicht an, befindet er sich im Annahmeverzug. Dann muss er dich bis zum Urteil erst einmal weiter bezahlen.