Kündigung wegen Arbeitsunfall
ist es möglich eine fristlose Kündigung zu erhalten obwohl man vor 3 Wochen einen Arbeitsunfall hatte und deswegen krankgeschrieben ist
16 Antworten
Wenn auf Grund der Schwere der Verletzung nicht mehr, damit gerechnet werden kann, wäre eine ordentliche Kündigung möglich. Sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Die kann beim Arbeitsgericht schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Es besteht KEINE Anwaltspflicht. ACHTUNG Klage muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen !!!!
danke für deinen rat ist mir sehr hilfreich
Es MUSS einen Grund für die fristlose Kündigung geben. Hast Du etwas Schriftliches? Darin müsste der Grund stehen. Lege umgehend Widerspruch ein. Kontaktiere Euren Betriebsrat. Habt Ihr keinen, rufe mal einen Anwalt an. Schildere ihm den Fall und frage, was Du tun sollst. Notfalls musst Du vors Arbeitsgericht.
Wenn er nicht schriftliches hätte, gäbe es ja gar keine Kündigung !!!
Eine Kündigung wegen eines Arbeitsunfalls ist nicht grundsätzlich treuwidrig. Das hat das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 Sa 74/09, entschieden und damit die Position des Arbeitgebers bei einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall gestärkt.
lesen: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-wegen-arbeitsunfall-nicht-unmoeglich.html Problem wird sein: der Chef braucht Dich, Du fällst lange aus und...wirst wahrscheinlich noch länger ausfaller. Chef weiss auch, dass es noch mehr Arbeitssuchende gibt
Auszug...Grundsätzlich ist es für Sie als Arbeitgeber nach dieser Entscheidung zulässig, einen Arbeitsunfall als Auslöser für eine Kündigung zu werten.
ja, aber als Chef denkt man nicht immer unbedingt an sein Personal. Für den ist die Firma / Umsatz / Produktion wichtiger. Schlieslich ist dies seine Existens. Wir kennen die Hintergründe nicht. Wer weiss was da genau war. Arbeitsunfall und vorher ständige Ausfälle? Das wäre für mich auch ein Grund, meinen ANGESTELLTEN SOFORT ZU KÜNDIGEN.Aber nein, ich bringe sogar noch Blümchen nach Hause und wünsche gute Besserung
Möglich ist alles, ob es rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt;)
Vielleicht ordentliche Kündigung. Auf keinen Fall fristlos.