Kündigung wegen Arbeitsunfall

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Wenn auf Grund der Schwere der Verletzung nicht mehr, damit gerechnet werden kann, wäre eine ordentliche Kündigung möglich. Sofort Kündigungsschutzklage einreichen. Die kann beim Arbeitsgericht schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Es besteht KEINE Anwaltspflicht. ACHTUNG Klage muss innerhalb von 3 Wochen erfolgen !!!!

doris1910 
Fragesteller
 25.02.2010, 13:40

danke für deinen rat ist mir sehr hilfreich

Es MUSS einen Grund für die fristlose Kündigung geben. Hast Du etwas Schriftliches? Darin müsste der Grund stehen. Lege umgehend Widerspruch ein. Kontaktiere Euren Betriebsrat. Habt Ihr keinen, rufe mal einen Anwalt an. Schildere ihm den Fall und frage, was Du tun sollst. Notfalls musst Du vors Arbeitsgericht.

DerHans  25.02.2010, 13:39

Wenn er nicht schriftliches hätte, gäbe es ja gar keine Kündigung !!!

lesen: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-wegen-arbeitsunfall-nicht-unmoeglich.html Problem wird sein: der Chef braucht Dich, Du fällst lange aus und...wirst wahrscheinlich noch länger ausfaller. Chef weiss auch, dass es noch mehr Arbeitssuchende gibt

Auszug...Grundsätzlich ist es für Sie als Arbeitgeber nach dieser Entscheidung zulässig, einen Arbeitsunfall als Auslöser für eine Kündigung zu werten.

DerHans  25.02.2010, 13:40

Vielleicht ordentliche Kündigung. Auf keinen Fall fristlos.

Marikaangel  25.02.2010, 14:31
@DerHans

ja, aber als Chef denkt man nicht immer unbedingt an sein Personal. Für den ist die Firma / Umsatz / Produktion wichtiger. Schlieslich ist dies seine Existens. Wir kennen die Hintergründe nicht. Wer weiss was da genau war. Arbeitsunfall und vorher ständige Ausfälle? Das wäre für mich auch ein Grund, meinen ANGESTELLTEN SOFORT ZU KÜNDIGEN.Aber nein, ich bringe sogar noch Blümchen nach Hause und wünsche gute Besserung

Möglich ist alles, ob es rechtens ist, steht auf einem anderen Blatt;)