Fristlose Kündigung - Was bedeutet dieser Satz in meinem Arbeitsvertrag?

17 Antworten

Es ist oft so, dass zusätzlich zu einer fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird. Falls nämlich das Gericht die fristlose für nicht gerechtfertigt hält.

Ich finde es aber ungewöhnlich, dies schon im Arbeitsvertrag festzuhalten.

das bedeutet, dass eine Fristlose Kündigung auch gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung darstellen soll. Dies geschieht hilfsweise falls Du gegen die fristlose Kündigung vorgehen solltest, damit gleichzeitig auch die Frist zur ordentlichen Kündigung beginnt.

Damit sichert sich der Arbeitgeber für den Fall ab, dass eine ausgesprochene fristlose Kündigung vom Arbeitsgericht nicht standhält und für unwirksam erklärt wird. Da es in der Regel einiege Zeit dauert, bis das Gericht ein solches Urteil spricht, wäre eine spätere ordentliche Kündigung mit dem gleichen Grund auch nicht mehr möglich, da zu lange her. Deshalb sagt er mit diesem Satz: "Sollte das nicht als fristlose Kündigung durchgehen, was es alternativ halt gleichzeitig eine ordentliche (normale,fristgerechte) Kündigung.

Das bedeutet, falls Dir fristlos gekündigt wird, wird gleichzeitig fristgerecht gekündigt, falls die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Diese Klausel ist überflüssig, sie begründet keine Rechte sondern informiert nur. In jeder außerordentlichen Kündigung wohnt auch eine ordentliche Kündigung. D. h. eine fristlose kann vor Gericht in eine fristgemäße umgedeutet werden, ohne dass das vorher irgendwo steht. Existiert ein Betriebsrat, so muss ihm der Wunsch, notfalls die K. als ordentlich auszusprechen bei der Anhörung trotzdem mitgeteilt werden. Arbeitgeber sind manchmal erfinderisch. Sie schnappen hier und da was auf und meinen es wäre wichtig und richtig.