Kündigung nicht eingegangen - Beweispflicht?
Hallo,
Mein aktueller Festnetz & Dsl Vertrag bei Vodafone . Da ich mit der Leistung nicht mehr zufrieden war kündigte ich meinen Vertrag mit der passenden Kündigungsfrist am 20.12.12 zum 25.05.13. Da ich leider die Kündigung eiInge Monate nicht im Auge hatte, sondern andere Probleme hatte, habe ich erst am 13.05.13 festgestellt das ich keine Bestätigung erhalten hatte. Nach einem Telefonat mit einem Vodafone Mitarbeiter schickte ich mein anliegen (die Kündigung) mit einer Kopie der am 20.12.12 verschicken Kündigung zu. Nach einer recht langen bearbeitungs Zeit habe ich eine kundigungsbestatigung zum 6.6.14 erhalten. Der Vodafone Mitarbeiter mit welchem ich nun telefoniert hatte, sagte mir ich sei nun in der beweispflicht.
Ich bin doch nicht verpflichtet eine Kündigung per einschreiben zu schicken, oder? Was würdet ihr machen?
Danke jetzt schon mal.
8 Antworten
Leider bist du in der Beweispflicht, die Kündigung rechtzeitig abgeschickt zu haben. Eine Verpflichtung, diese per Einschreiben zu senden, gibt es nicht. Und auch ein sicherer Beweis ist es nicht.
http://www.test.de/Beweis-fuer-ein-Schreiben-Fax-Mail-Brief-1512146-0/
Verpflichtet nicht, ist aber die sichere Variante!
Wenn Du nichts "beweisen" kannst, bist Du auf der Verliererseite.
Ist doch eigentlich ein alter Hut, dass man solche Sachen immer als
Einschreiben schickt.
Ich bin doch nicht verpflichtet eine Kündigung per einschreiben zu schicken, oder?
Nein, das bist du nicht. Aber grds. sind Kündigungen als einseitige Willeneserklärungen empfangsbedürftig, um wirksam zu sein: § 130 (1) S. 1 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html
Kannst du den fristgerechten Zugang nicht nachweisen, gilt sie im Zweifel als nicht abgegeben: Da hat vodafone ausnahmslos recht und insofern wäre ein Einwurfeinschreiben als Zugangsnachweis deiner fristgerechten Kündigung zum 25.03. sehr sinnvoll gewesen :-O
Hilfsweise ist deine Kündigung nunmehr zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen und demnach zur Kenntnis genommen.
G imager761
Du hast zwar Recht was die Beweispflicht anbelangt wirst aber trotzdem kein Recht bekommen.Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe.Da das aber allgemein bekannt ist sollte man Kündigungsschreiben immer per Einschreiben zu senden und außerdem eine Kündigungsbestätigung anfordern.Dann hast du was in der Hand und kannst deine Rechte durchsetzen.So wie es jetzt aussieht hast du recht schlechte Karten.