Kopftuch tragen in der Ausbildung (Arzthelferin)?

13 Antworten

Hier wurde schon geschrieben:

"ich meine im Koran steht, dass der Islam immer an erster Stelle gilt"

Wenn das die Meinung einer Arbeitnehmerin ist, dann wäre sie bei mir fehl am Platze. Ich stelle nur Leute ein, bei denen die Arbeit an erster Stelle steht. Daher auch niemand mit Kopftuch.

Hier kommt noch dazu, dass sich die Fragestellerin ohne Kopftuch vorgestellt hat. Nur so hat man sie akzeptiert. Wenn sie nun anders erscheint, dann gilt die Zusage nicht.

Kopftuch ist das Erkennungszeichen, das du eine gläubige Muslima bist, die den Koran befolgst und du den Islam gut findest und was der Islam in der Welt anrichtet ist schlimm, sehr schlimm,

Im Koran steht, >Sure 4 Vers 89< nehmt keime Ungläubigen zum Freund, im tiefsten Herzen müssen wir die Ungläubigen Hassen.

Menschen die mich Hassen (müssen) mit denen möchte ich nichts zu tun haben, denen kann ich nicht vertrauen und nichts von essen, bedient oder behandelt werden

Niemand kann klagen. Wir haben Religionsfreiheit und dürfen sie, anders als in anderen Ländern, auch leben.
Sprich mit deinem Ausbilder. Wenn aus hygienischen Gründen nichts dagegen spricht, kann es sein, dass du es tragen kannst. Wenn der Arzt das nicht möchte, solltest du im Gegenzug aber auch seine Meinung akzeptieren und gegebenenfalls die Konsequenzen ziehen. Auch er hat Werte, wie er sich sein Personal vorstellt. (ZB keine grünen Haare, keine Piercings, keine sichtbaren Tattoos mit Gruselbildern und eben auch kein Kopftuch). Das hieße für dich einfach, dir einen anderen Betrieb zu suchen.
Grundsätzlich tut man sich nichts Gutes, mit Täuschung und falschen Vorspiegelungen etwas durchzusetzen. Das belastet ein Vertrauensverhältnis. Wird aber immer wieder probiert.

Wenn die dich raushaben wollen dann schaffen sie das auch nach der Probezeit, da gibt es immer Mittel und Wege - wenn auch nicht immer due feinste Art!

Aber vielleicht solltest du einfach mal dort vorbei gehen und den Chef fragen? 

Auch nach und während der Probezeit gilt das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der darf über deine Arbeitskleidung bestimmen und du mußt seinen Weisungen folgen. Sonst mußt du mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen.  Bringt dir eigentlich nichts hier um Rat zu fragen, weil es nur der AG erlauben , bzw. ablehnen kann, dass du während der Arbeitszeit eine Kopfbedeckung trägst.