Bis wann bekomme ich Unterhalt?

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Ich nehme an, du redest von der Übergangszeit Schule - Ausbildung?

Auch in der Übergangszeit muss Unterhalt gewährt werden. Aber auch wenn dein Gehalt erst Ende des Monats kommt, ist für deinen Vater die letzte Unterhaltszahlung im August.

Übersteigt die Ausbildungsvergütung den Kindesunterhaltsanspruch, entfällt dieser mit Beginn des Monats, in dem der Minderjährige seine Ausbildung anfängt, auch wenn die erste Vergütung nachschüssig erst im Laufe des Monats gezahlt wird.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/erste-ausbildungsverguetung-kippt-unterhaltsanspruch-rueckwirkend_220_182920.html

Ab 18 sind übrigens beide Elternteile barunterhaltsverpflichtet! Ich nehme an, eine Prüfung wer was zu zahlen hat von deinen Eltern ist erfolgt? Selbst bei einer Ausbildung ist ggf. noch Unterhalt zu zahlen, wenn das Ausbildungsgehalt gering ist. Hier werden beide Einkommen der Eltern zusammen gerechnet und dann gesehen was an Unterhalt zu zahlen wäre lt. Düsseldorfer Tabelle. Dein Einkommen (abzüglich 100,- Euro Pauschale), sowie das Kindergeld (204,- Euro) werden dann angerechnet.

Du verdienst 850 Euro netto? Davon 100,- Euro ab=750,- plus 204,- Euro Kindergeld. Damit dürfte sich der Unterhalt ab September erledigt haben...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Vater kann definitiv von Dir verlangen, dass Du Dir umgehend bis zum Ausbildungsbeginn einen (Vollzeit-)Job suchst.

Desweiteren gilt - mit Eintritt Deiner Volljährigkeit wird auch Deine Mutter barunterhaltspflichtig in Relation zu ihrem Einkommen.

Sobald Du Dich ab September in einer Ausbildung befindest, kommt es darauf an, was Du während dieser Ausbildung verdienst - sprich ob dann noch Anspruch auf ergänzenden Unterhalt besteht hängt davon ab wie viel Du verdienst.

berlina76  21.04.2019, 19:06

Die Mutter ist nur Barunterhaltspflichtig, wenn das Kind nicht mehr bei ihr wohnt.

wilees  21.04.2019, 19:12
@berlina76

Nein da irrst Du - nur sie wird diesen "Barunterhalt" nicht an das "Kind" auszahlen müssen, sondern es wird mit "Naturalien" verrechnet werden.

DAs ist falsch im moment brauch er kein unterhalt zahlen aber Ab ausbildungsbegin mus er bis zum abschluß unterhalt zahlen es sei den du verdinst merh als 735€

Die 745€ werden rutergerechent durch deine Vergütung in der Ausbildung!

/zb 735€ minus 450€=285€ unterhalt die er dan zahlen müste)

Kessie1  21.04.2019, 20:40

Wenn es sich um die Übergangszeit Schule - Berufsausbildung handelt, dann muss Unterhalt bezahlt werden. Die 735,- Euro beziehen sich nur auf Unterhaltsempfänger mit eigener Wohnung. Ansonsten wird laut Düsseldorfer Tabelle gerechnet nach Einkommen beider Elternteile.

Du bekommst auch während der Ausbildung Unterhalt. Dein Einkommen wird nur Angerechnet.

Deine Eltern sind bis nach der ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig, ab 18 werden aber Kindergeld und Einkommen angerechnet.

Stop Stop, wenn das deine erste Ausbildung ist dann muss er bis zum ENDE deiner Ausbildung zahlen ;) Selbst wenn du Gehalt bekommst, das ist irrelevant

Bikfut50  21.04.2019, 18:44

Absolut richtig, die Eltern sind bis zum Ende der ersten Ausbildung ihrer Kinder unterhaltspflichtig. Kriegst also noch eine Weile Geld von Papa.

XC600  21.04.2019, 18:46
@Bikfut50

Kommt auf die Höhe der Ausbildungsvergütung an ob er noch zahlen muss ...

Bikfut50  21.04.2019, 18:56
@XC600

Das kann sein, so genau kenne ich mich nicht mit dem Thema aus - durchaus möglich, das der Azubilohn verrechnet wird. An der generellen Unterhaltspflicht ändert das aber nichts.

wilees  21.04.2019, 19:00
Selbst wenn du Gehalt bekommst, das ist irrelevant

Na Du wärest ja lustig - Junior hat hat z.B. 900 Euro netto Ausbildungsvergütung und Papa muss weiterhin bezahlen?

Das Einkommen einer/s volljährigen Unterhaltsberechtigten wird dann bis auf einen Freibetrag von 90 Euro angerechnet.