Kofferraum öffnen - Landespolizei & Bundespolizei?

4 Antworten

Nö, denn mein Warndreieck liegt unter einem Sitz, und da ist auch das Fach für den Verbandkasten und für die Warnwesten. Den Kofferraum mache ich grundsätzlich nicht auf- einige Kollegen könnten schockiert sein.

Beim Durchsetzen einer Durchsuchung, egal, auf welcher rechtlichen Grundlage, ist es völlig wurscht, ob das von der Landes- oder Bundespolizei durchgeführt wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
a1iknow  10.01.2019, 08:16

Grüß dich!

Naja aber in einer grenzpolizeilichen Kontrolle musst du das über dich ergehen lassen. Also im 30-km-Grenzbereich.

Die Bundespolizei z.B. kann nach ihrem Bundespolizeigesetz Sachen zur Verhütung von grenzbezogenen Straftaten präventiv (gefahrenabwehrend) durchsuchen - d.h. unteranderem auch Sachen die sich in der Sache (Auto) befinden! ( §44 (2) BPolG )

Denke bei "allgemeinen Vekehrskontrollen" ist das wieder anders.

Das Recht den Kofferraum zu kontrollieren hat er nur in bestimmten Situationen, z. B. Fahndung nach einem kurz voreher geschehenen Raub.

Da Polizisten aber von Grund auf neugierig sind, wird dann eben verlangt Warndreieck und Verbanskasten vorzuzeigen. In den meisten Fällen klappt das dann auch.

PolNRW93  04.01.2019, 16:45

Mit grundsätzlicher „Neugierde“ hat das nichts zu tun. Das Warndreieck und der Verbandskasten gehören zu einem verkehrssicheren Fahrzeug dazu. Und da die Polizei für die Sicherheit des Straßenverkehrs zuständig sind, wird das eben im Regelfall überprüft.

Artus01  04.01.2019, 16:55
@PolNRW93

Diesen Kommentar hätte ich als Polizist auch abgegeben.

PolNRW93  04.01.2019, 17:11
@Artus01

Da ich den Einblick und grundsätzlich nicht den Anspruch habe, hier irgendjemandem was vorzugaukeln, kannst du mir das gerne glauben.

Artus01  04.01.2019, 18:48
@PolNRW93

Wie kann es nur sein dass ich das nicht tue.

PolNRW93  04.01.2019, 23:56
@Artus01

Weil du voreingenommen bist? Weil du deinen Kopf nicht einschalten kannst? ...was weiß ich?!

a1iknow  10.01.2019, 08:18

Nach dem §44 BPolG kann die Bundespolizei z.B. deine Sachen (in dem Fall auch dein Auto "gefahrenabwehrend" durchsuchen / Kofferraum öffnen lassen etc.) (Verhütung von Straftaten)

Lediglich im 30-Km Grenzbereich

Alle Polizisten in Deutschland haben so ziemlich die gleichen Ermächtigungen. Beim Zoll kommt noch der sg. Zollgrenzbezirk nehmen die ohne jeden Anlass dein Auto auseinander.

Was hier die Antworten nicht wissen oder bedenken ist, dass ein Auto lediglich ein Gegenstand und nicht einem Haus oder Wohnung gleichgestellt ist.

Ferner wird der findige Polizist die Ladungssicherheit im Kofferraum überprüfen.

Hi,

grundsätzlich darf dein Auto nur mit Durchsuchungsbeschluss gegen deinen Willen durchsucht werden - dabei spielt es keine Rolle, durch welche Polizei Du kontrolliert wirst.

Ausnahme: es besteht der Verdacht einer Straftat - dann ist Gefahr in Verzug und das Auto darf auch ohne Beschluss durchsucht werden. Aber auch hier spielt es keine Rolle, ob eine Landespolizei oder die Bundespolizei kontrolliert.

LG

a1iknow  10.01.2019, 08:23

Grüße dich Sani,

ganz richtig ist das nicht.

Die Bundespolizei z.b. kann deine Sachen im 30-km-Bereich sowie bei Grenzübertritt deine Sachen (Auto) durchsuchen - vorliegen muss da garnichts.

Gem. §44 Abs.2 BPolG ist das möglich - z.B. dient da die Durchsuchung von Sachen zur Verhütung von Straftaten.

Zu einer richtigen Durchsuchung muss es einmal nicht kommen - in den Kofferaum schauen kann man laut dieser Grundlage jedoch auch

Lg Grüße

Al1

a1iknow  10.01.2019, 08:24
@a1iknow

Denke bei "allgemeinen Verkehrskontrollen" ist das wieder anders! Da liegen denke ich die Voraussetzungen wie du sie erläuterst hast vor.

Bin jetzt lediglich auf Grenzkontrollen der Bundespolizei eingegangen :)

SaniOnTheRoad  11.01.2019, 17:15
@a1iknow

Jup, in Bezug auf die Bundespolizei stimmt das natürlich - diese darf grundsätzlich erstmal nur in ihrem Zuständigkeitsbereich (u.a. dem 30-km-Bereich) tätig werden. Gefahr in Verzug wäre wiederum eine Ausnahme davon.