Könnte ein Gnadengesuch unter diesen Umständen erfolgreich sein?

6 Antworten

Auf ein Gnadengesuch braucht man bei der Geschichte nicht bauen, da ja das Gericht, das über die Frage, ob es noch einmal Bewährung geben wird, bereits alle Fakten kennt.

Wenn denn die Stellungnahmen alle so positiv sind, dann erscheint aber die Chance einer neuen Bewährung doch relativ hoch. Sofern beide Taten vor der Verhandlung begangen wurden, wo sie die 6 Monate bekommen hat, sollte hier auch eine Gesamtstrafe möglich sein.

  1. Ob beide Sachen gesamtstrafenfähig sind weiß ich nicht, könnte aber sein.

  2. Trotzdem kann immer noch die Bewährung der ersten Sache (8 Mon.) widerrufen werden, schließlich wurde diese Dame erneut wegen Betrugs auffällig.

  3. In Anbetracht aller Umstände kann es durchaus nochmals Bewährung geben, aber sicher voraussagen kann es natürlich keiner.

  4. Gnadengesuche werden i.d.R. abgelehnt, es sei denn, es werden nach Verurteilung neue Sachlagen (private Umstände) bekannt, die während des Verfahrens noch anders gewesen sind. In diesem Fall wird das eher nicht so sein.

Mal was vorgweg - wer unbelehrbar ist, der sollte auch die Konsequenzen daraus tragen! Ich bin ein sozial eingestellter Mensch - doch hier meine ich ab in den Bau und die Kinder weg! Du vergisst zu den 5 und 6 Moanten noch die 8 Monate, die schon auf Bewährung sind. Als höchste der gefühle sehe ich da 1,5 Jahre... ob auf Bewährung oder nicht entscheidet der Richter....

da könnte ja jeder Kriminelle auf den Trichter kommen,plötzlich mal schwanger werden,den Luxus haben Männer nicht.Sie wurde nicht gezwungeb,also soll sie zu ihren Fehlern stehen und dafür brummen und vielleicht ist es auch für die Kinder besser,in geordnete Familien zu kommen,als zu einer Kriminellen,sie ist ja nicht mal ein Einzeltäter und dafür sollen andere noch Verstädnis haben!???

LeeAnn0909 
Fragesteller
 29.10.2011, 09:55

Du Schlaumeier....Sie ist nicht absichtlich mit Zwillingen schwanger geworden.Oder willst Du mir jetzt erzählen das man das kurzfristig planen kann??? Und nur weil Sie kriminell war, heisst das nicht gleich auch das Sie eine schlechte Mutter ist.Oder meinst Du wirklich,Sie hätte Ihre Kinder noch,wenn auch nur ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung bestanden hätte oder bestände? Deine dummen Komentare kannst Du dir sparen,denn ich habe hier um Rat und nicht um dumme Sprüche gebeten!!! Und wer lesen kann,ist KLAR im VORTEIL!!!!! (bezüglich des Berichtes der Familienhilfe vom Jugendamt) Schon mal was von falschem Umgang und naivität gehört? Immerhin ist Sie erst 24 jahre alt...Aber ich weiß...Du bist bestimmt perfekt zur Welt gekommen!!!!

..wenn alle von dir gemachten Angaben richtig sind dürfte das Gericht den Vorschlägen des Rechtsanwaltes folgen. Also würde ich mir hier erst einmal keine Gedanken machen.

MfG Ursusmaritimus