Kindergeld gestrichen trotz Ausbildungsunfähig?

2 Antworten

Ist ein Kind aufgrund einer längerfristigen Erkrankung nicht in der Lage, eine Ausbildung zu beginnen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn die Ursache in einer Behinderung liegt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/kindergeld-wie-eine-erkrankung-den-anspruch-beeinflusst_190_538508.html

Ist halt die Frage, ob du unter "behindertes Kind" fällst und damit einen lebenslangen Anspruch hättest. Ansonsten ist es korrekt, dass die Zahlung eingestellt wird.

Voraussetzung ist, dass die Behinderung des Kindes bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag eingetreten ist. Ist das Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein. Außerdem ist Voraussetzung, dass Ihr Kind nicht genügend finanzielle Mittel hat, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grund hierfür muss die Behinderung sein. Grundsätzlich ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn im Schwerbehindertenausweis oder einem ähnlichen Dokument des Kindes das Merkzeichen "H" (= hilflos) eingetragen ist.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-fuer-kinder-mit-behinderung

Mit dem GdB - hat das nicht zwingend etwas zu tun, es gibt genug Behinderte Menschen die einen GdB - 100 haben und trotzdem einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und ihren Lebensunterhalt selber verdienen können.

Und Du bist ja nicht arbeitsunfähig, weil Du min.für 3 Stunden am Tag und 15 Stunden die Woche arbeiten könntest, also im Monat um die 60 Stunden arbeiten könntest.

Ihr könnt ja einen schriftlichen Widerspruch einlegen und sehen was dieser bringt, evtl.kann ja der Arzt nochmal ein Schreiben für die Familienkasse verfassen.