Wie bescheinige ich eine Ausbildungssuche bzw. Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit?
Ich habe hier nur die Meldung beitragsfreier Zeiten an der Rentenversicherung, der die Zeiten bescheinigt.
Laut einen Gerichtsurteil (https://openjur.de/u/115456.html) hatte das aber keine Nachweisberechtigung?! Ich frage mich, wie ich sonst das Bescheinigung soll. Oder überhaupt die Bescheinigung bekomme. Die Agentur für Arbeit hat ja geschlossen, kann also persönlich gar nicht vorbei kommen...
Reicht das echt nicht? -_- Somit wäre https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren echt irreführend!
3 Antworten
Aus deinem Link geht aber auch hervor, dass sich Person A auf eine Einladung nicht gemeldet hatte und seine Ausbildungssuchend Meldung deshalb bei der Familienkasse wieder aufgehoben wurde.
Wenn du also diesen / diese Nachweise über beitragsfreie Zeiten für die RV - wegen der Ausbildungssuche hast und zusätzlich auch noch Nachweise erbringen kannst das du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung warst und ggf.auch weiter bist, dann sollte das als Nachweis auch ausreichen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015415.pdf
Gruß siola55
Oder überhaupt die Bescheinigung bekomme.
So etwas lässt sich via einer Email-Anfrage oder postalisch klären.
Deshalb ja auch mein Tipp ( hinsichtlich einer Bestätigung dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet zu sein ) dort schriftlich anzufragen ....
Ich habe denen einfach mal meine Bewerbungsabsagen geschickt (mit Imgur Bild Link) und die 4 Papiere, welche die Rentemeldezeiträume für Maßnahme + Berufsberatung bescheinigt und:
+ ich bin damit einverstanden, dass die Familienkasse meine bei dem zuständigen Träger (Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) gespeicherten Daten, die für die Entscheidung über den Kindergeldanspruch maßgeblich sind, verwenden darf und diese – sofern möglich – durch einen direkten Zugriff übernimmt. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werde
Denkst du das reicht?
Bitte auch Bewerbungen auf die keine Reaktion erfolgte, selbst eine Aufstellung mit telefonischen Anfragen hat eine gewisse Nachweiskraft.
Das sollte dann ausreichen.
Die Agentur für Arbeit ist in diesen Fällen ja sehr vertrauensvoll. Nicht.