Anspruch auf Halbwaisenrente als Ausbildungssuchender?

4 Antworten

Bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres ohne weitere Voraussetzung. Nachfolgend bis längstens zum Erreichen des 27.Lebensjahres muß eine Ausbildung nachgewiesen werden.

Der grundlegende Zeitraum des Bezuges der Halbwaisenrente reicht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn nachgewiesen werden kann, dass sie das Kind zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung befindet, kann ein Antrag auf Weiterzahlung gestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine schulische oder berufliche Ausbildung handelt. Die Halbwaisenrente wird auch für die Dauer eines freiwilligen ökologischen oder freiwilligen sozialen Jahres weiter gezahlt.

Das kommt auf dein Alter drauf an, bis 18 bekommst du immer die Halbwaisenrente. Ab 18 kommt es darauf an, wenn du

eine Ausbildung machst,

eine Schule besuchst,

an einem freiwil­ligen sozialen oder ökologi­schen Jahr teilnimmst,

beim Bundes­frei­wil­li­gen­dienst mitmachst,

behindert bist und dich nicht selbst finan­zieren kannst

dann bis zum Alter von 27 Jahren während dieser Zeit.

Dafür ist die deutsche Rentenversicherung zuständig, da anrufen, denn die können Dir eine Kompetente Antwort geben.

Für diese Zwischenzeit bekommst du keine Halbwaisenrente, denke aber daran, sie rechtzeitig wieder zu beantragen, am besten sobald du den Ausbildungsvertrag hast.