Aushilfe Job, Anspruch auf Kindergeld?
Hallo :)
Ich bin 18 und arbeite momentan als Aushilfe bei dm, mein monatliches Einkommen liegt bei 379€ als ich damals meinen Abschluss gemacht hab, hab ich verschiedene Aushilfe Jobs gemacht um zu schauen was mir gefällt. Dann hab ich ein halbes Jahr nichts gefunden, und somit würde mir das Kindergeld gestrichen. Arbeite jetzt seit dem 1.09. bei dm und werde höchstwahrscheinlich dort meine Ausbildung beginnen. (1.08.2016) hab einen Antrag auf Kindergeld gestellt, aber eine Absage erhalten. Weswegen? Kenn mich in dem Bereich leider garnicht aus. Meine Chefin sagte mir das ich ein Recht darauf habe Kindergeld zu kriegen. Ich lebe noch bei meinen Eltern.
Mit freundlichen Grüßen :)
7 Antworten
Du mußt dich in der Ausbildung befinden, dich Ausbildungssuchend melden.Oder dich in einer Übergangszeit befinden die nicht länger als 4 Monate dauern darf.Erfüllst du das bekommst du auch wieder Kindergeld.Ich aber würde mal bei der Familienkasse anrufen und mich genau informieren.
Du bekommst erst wieder KG, wenn Du eine Ausbildung begonnen hast , denn zwischen Schulende und Beginn werden nur max. 4 Monate KG gezahlt , wenn Du bei Deinen Eltern wohnst mußt Du der KG auch Deine ernsthaften Bemühungen zwecks Ausbildung nachweisen, Absagen vorlegen..
Jeder Erwachsene, der nicht zur Schule geht, keine Ausbildung macht oder studiert muß Vollzeit arbeiten um sich selber zu erhalten
rede mit Deiner Chefin damit Du gleich als Auszubildene eingestellst wirst , Du hast sonst viel zu viel Verlust!.. Geld, Zeit spätere Rente
Versuche es , denn auch aktuell werden noch offene Lehrstellen angeboten und wegen den Prüfungen , wenn Du sehr gut bist kannst Du eine Ausbildungsverkürzung erhalten :))
viel Glück m.l.G. ;)h
Du bekommst Kindergeld bei Mini Jobs, wenn du dich arbeitslos meldest und beim antreten einer Ausbildung/Studium. Du musst aber auch nachweisen, dass es sich um eins der Dinge handelt und du damit Anspruch auf Kindergeld hast. Das Formular kannst du dir im Internet ausdrucken.
Ab 18 musst du bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend oder gleich Ausbildung suchend gemeldet sein oder deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz durch Kopien von Absagen / Bewerbungen der Familienkasse selber nachweisen !
Wenn dir deine Chefin schon jetzt einen Ausbildungsvertrag für nächstes Jahr geben würde und der Beginn der Ausbildung nicht früher möglich war,dann könnte ggf.auch dann schon ein Anspruch bis zum Beginn der Ausbildung bestehen.
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Ab 18 gibt es nur unter gewissen Voraussetzungen Kindergeld. Z.B. wenn du arbeitslos oder ausbildungssuchend bist oder in einer Ausbildung. Das musst du der Familienkasse nachweisen. Mit der richtigen Begründung und den entspr. Nachweisen würden deine Eltern für dich auch Kindergeld bekommen, also nicht du, sondern deine Eltern müssen den Antrag stellen.
Ja meine Eltern haben den gestellt. Naja dann muss ich wohl warten bis ich in die Ausbildung gehe.
Nein, musst du nicht. Deine Eltern haben Anspruch, da du "eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen" kannst. Du wirst ja erst für nächstes Jahr (wahrscheinlich) eine Ausbildung bekommen. Deine Bemühungen für die Ausbildung (Bewerbungsschreiben) mit beifügen. Meldung beim Jobcenter als ausbildungssuchend wäre auch hilfreich.
Ich kann nicht sofort eingestellt werden. Wie du sicherlich weißt fangen Ausbildungen im Februar und August an. Ich bin bis zum 31.07.16 befristet.